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Zweck |
Rechtliche Absicherung |
Erfordernisse / Beteiligte |
Besonderheiten |
Weitere Infos / Mustertext |
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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
hg. von der Edition Vorsorge
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Willenserklärung für den Fall eingeschränkter
Einwilligungsfähigkeit |
Rechtswirksam (Patientenverfügungsgesetz
vom 1.9.2009 findet Anwendung) |
Bevollmächtigte(r), Vertrauensperson(en),
evtl. Anwalt oder Notar |
zwar nicht extra erwähnt, gilt auch für
psychiatrische Diagnosen |
Vorsorgemappe inkl. Vorsorgevollmacht für gesundheitliche
sowie für finanzielle & rechtsgeschäftliche
Angelegenheiten, Vereinbarung über die Umsetzung der
Vorsorgeverfügung, Betreuungsverfügung, Notfallverfügung
(Kärtchen) und übersichtliche, ausführliche und
verstehbare Begleitbroschüre (48 Seiten), erhältlich
beim Lothar
Fietzek Verlag (€ 6.65 plus Porto, Stand: November
2010)
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Vorsorge-
vollmacht incl. Betreuungs-
verfügung (BRD)
hg. vom deutschen Bundesministerium für Justiz
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Willenserklärung für den Fall der Anordnung
einer Betreuung gegenüber dem Vormundschafts-
gericht |
Rechtswirksam (wenn auch nicht verbindlich), Betreuungs-
gesetz findet Anwendung |
Bevollmächtigte(r), evtl. Notar |
Verantwortungsvolle Warnung vor Missbrauch |
Bundesministerium der Justiz: Betreuungsrecht.
BMJ: "In der Broschüre 'Betreuungsrecht' finden Sie die
Grundzüge des Betreuungsrechts und zusätzlich ausführliche
Informationen dazu, wie man für den Fall der eigenen Betreuungsbedürftigkeit
mit einer Verfügung vorsorgen kann." Mit Links zum Download
von "Broschüre Betreuungsrecht", Formulare
"Vorsorgevollmacht", "Betreuungsverfügung",
"Formular P - Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht
", "Formular PZ - Antrag auf Eintragung weiterer
Bevollmächtigter zu einer Vorsorgevollmacht", "Konto-
und Depotvollmacht ".
(Kostenpflichtige) Info
über Beratungs-Telefonhotline der Verbraucherzentralen:
Tel. 01803-7705001
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Vorsorge-
vollmacht mit Betreuungs-
verfügung (BRD)
hg. vom deutschen Bundesministerium für Justiz
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Patientenverfügung für Alter, Krankheit
und Unfall |
s.o. |
s.o. |
Geeignet eher für pauschale Bevollmächtigung |
AG Patientenautonomie
am Lebensende (Abschlussbericht vom 10.6.2004)
Bundesministerium der Justiz: Betreuungsrecht.
BMJ: "In der Broschüre 'Betreuungsrecht' finden Sie die
Grundzüge des Betreuungsrechts und zusätzlich ausführliche
Informationen dazu, wie man für den Fall der eigenen Betreuungsbedürftigkeit
mit einer Verfügung vorsorgen kann." Mit Links zum Download
von "Broschüre Betreuungsrecht" , Formulare
"Vorsorgevollmacht" , "Betreuungsverfügung",
"Formular P - Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht
", "Formular PZ - Antrag auf Eintragung weiterer
Bevollmächtigter zu einer Vorsorgevollmacht", "Konto-
und Depotvollmacht ".
(Kostenpflichtige) Info
über Beratungs-Telefonhotline der Verbraucherzentralen:
Tel. 01803-7705001
Drittes
Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts am 1. September 2009
in Kraft getreten. Mit einer Patientenverfügung soll dem
Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich
zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst
äußern kann. Weitere Informationen und die Regelungen im Einzelnen
stehen
hier.
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Vollmacht mit Betreuungs-
verfügung (BRD)
hg. von der Betreuungsstelle der Stadt München
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Inhaltlich uneingeschränkte Vertretungs-
vollmacht, Betreuungs-
verfügung beugt einer gerichtl. Betreuerbestellung vor |
Rechtswirksam (wenn auch nicht verbindlich), Betreuungs-
gesetz gilt für Betreuungs-
verfügung |
Bevoll-
mächtigte |
Warnung! Generalvollmacht!,
keinerlei Außenkontrolle, kann jederzeit zum Einsatz kommen.
Kein Notar (außer bei Immobilien). Kaum eigene Detailanweisungen
vorgesehen, keine Warnung vor Missbrauch. |
Weitere Infos und URL zum kostenlosen Download siehe:
www.muenchen.de/
referat/sozial/vorsorge
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Psychiatrisches Testament
entworfen von den Rechtsanwälten Hubertus Rolshoven
und Peter Rudel
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Schutz vor Zwangs-
behandlung. Incl. Betreuungs-
verfügung. Informierte Festlegung der persönlichen
Wünsche im Falle einer Unterbringung |
Ja, stark, basiert auf Strafrecht |
Vertrauens-
personen zur Durchsetzung der vorher klar formulierten Wünsche
(speziell auf Unterlassung). Rechtsanwalt empfohlen |
Enthält eine ausführliche Rechtsbelehrung
und vielfältige Entscheidungs-
möglichkeiten zu eigenen Wünschen über die Anzahl
von Vertrauenspersonen und Widerrufsmöglichkeiten. Manche
stoßen sich an juristischen Begrifflichkeiten und wünschen
sich ein einfacher geschriebenes Formular, allerdings mit derselben
Rechtswirksamkeit (wenn auch nicht Verbindlichkeit). |
Kostenloser Download von www.antipsychiatrieverlag.de/info/pdf/pt.pdf
Lehmann, Peter (Hg.): "Alles über das Psychiatrische
Testament. Gesammelte Kopien wichtiger Publikationen und Textstellen".
Weitere Infos siehe:
www.antipsychiatrieverlag.de/
info/pt.htm
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Psychiatrisches Testament (Österreich)
entworfen vom Forum Anti-Psychiatrischer Initiativen (FAPI)
Wien
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Schutz vor Zwangs-
behandlung |
Ja, basiert auf Strafrecht |
Rechtsanwalt, Vertrauens-
personen |
Keine Rechtsbelehrung, keine Betreuungsverfügung,
keine individuellen Wünsche vorgesehen (können aber
eingetragen werden) |
Download-URL:
www.bpe-online.de/voraus/
pt-fapi-wien.rtf
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Verfügung gegen psychiatrischen Zwang (Schweiz)
entworfen von PSYCHEX
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Schutz vor Zwangs-
behandlung mit Psychopharmaka |
s.o. |
einfache Unterschrift genügt |
Keine Rechtsbelehrung, keine Betreuungsverfügung,
keine individuellen Wünsche vorgesehen (müssten hinzugefügt
werden) |
Download-URL:
www.psychex.ch/doku/Entlassungsklage.pdf
Info zu PSYCHEX siehe www.psychex.ch
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Vorsorgeregister (BRD)
der Bundesnotarkammer
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Hilfe zum Auffinden von Vorsorgevollmachten im
Bedarfsfall |
Unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der
Justiz |
Eintragung kann online oder per Brief erfolgen |
Falls Beglaubigung eines Schreibens nötig,
kann diese durch die Betreuungsstelle der Kommune gratis erfolgen.
Relativ
geringe Kosten der Registrierung |
Die Registrierung unter www.vorsorgeregister.de
gemäß §§ 78 a ff. BNotO umfasst die wesentlichen
Daten der Verfügung, d.h. Name und Anschrift von Ihnen und
Ihrer Vertrauensperson, Umfang der Vollmacht etc. Seit 1.3.2005.
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Patientenverfügung
(PatVerfü) mit Betreuungsvollmacht (BRD)
hg. 2009 von einer Gruppe antipsychiatrischer Sektierer
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Schutz vor erzwungener Einweisung, Begutachtung,
Diagnostizierung, Betreuung,
Behandlung und weiteren Zwangsmaßnahmen, individuelle
Verfügung bindend für Bevollmächtigte
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Allgemeiner Schutz vor Zwangsmaßnahmen aller
Art wird behauptet, ist aber nicht nachvollziehbar |
Bevoll-
mächtigter mit uneingeschränkten Rechten |
Warnung!
Sicherheit lediglich vorgaukelndes vollmundiges Versprechen
eines pauschalen Schutzes vor unerwünschten psychiatrischen
Maßnahmen jedweder Art |
Die Verfügung sieht eine pauschale Ablehnung aller Arten
von psychiatrischen Maßnahmen vor, basierend auf der
Zurückweisung des Krankheitsbegriffs. Die Benennung von
eigenen Erfahrungen, möglichen Problemsituationen und
alternativen Lösungswegen sind bei diesem Formular nicht
vorgesehen. Dafür wird geraten, ein ärztliches Attest
über die Geschäftsfähigkeit beizulegen. Weitere
Infos des Anbieters siehe www.patverfue.de
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Patienten-
verfügung (BRD)
verfasst vom Kölner Richter Prof. Wilhelm Uhlenbruck
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Willenserklärung für den
Fall der Äußerungs-
unfähigkeit zur Unterlassung lebensverlän-
gernder Maßnahmen (z.B. bei Hirntod) |
Verbindlich, wenn konkret, aktuell
und im Einklang mit Gesetz. Muss in einer aktuellen Situation
gerichtlich überprüft werden |
Bevoll-
mächtigter |
Auch Patientenestament oder Patientenbrief
genannt. Verbunden mit Vorsorgevollmacht, um Betreuung zu vermeiden |
Wilhelm Uhlenbruck: "Patienten-Testament mit Vorsorgevollmacht.
Für Ihr Recht auf einen menschenwürdigen Tod können
Sie eintreten" (Broschüre mit Gebrauchsanleitung
und Formularen von 1997). Info siehe:
www.antipsychiatrieverlag.de/
versand/titel1/uhlenbruck.htm
Info
von RA Vahle
Gratisdownload Formulartext
& Erläuterungsbroschüre
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Patienten-
verfügung (BRD)
hg. von der Betreuungsstelle der Stadt München
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s.o. |
s.o. |
s.o. |
Auch Patientenestament oder Patientenbrief
genannt |
Weitere Infos und Adresse zum kostenlosen
Information und download siehe:
www.muenchen.de/Rathaus/
lhm_alt/mde/referat/sozial/
vorsorge/43881/index2.html
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Verbindliche Patienten-
verfügung (Österreich)
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Verbindliche Ablehnung von medizinischen
Maßnahmen für den Fall einer späteren Unfähigkeit
zu kommunizieren aufgrund des Verlusts der geistigen Fähigkeiten |
Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl.
I Nr. 55/2006) |
Ärztliches Aufklärungsgespräch,
rechtskundige Patientenvertreter oder Notar bzw. Rechtsanwalt
sind verpflichtend. Vertrauenspersonen und Vorsorge-Bevollmächtigte
sind vorgesehen. |
verbindlich nur mit dokumentierter Aufklärung durch
einen Arzt
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www.patientenverfuegung.or.at/
Formular:
www.patientenverfuegung.or.at/pdf/
Formular_PV.pdf
Gesetzestext:
www.patientenverfuegung.or.at/pdf/
PatVG.pdf
Erläuterungen:
www.patientenverfuegung.or.at/pdf/
ErlaeutRV_PatVG.pdf
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Beachtliche Patienten-
verfügung (Österreich)
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s.o. |
s.o. |
wie oben, allerdings wird hier das
ärztliche Aufklärungsgespräch lediglich empfohlen,
während es für die verbindliche Patientenverfügung
verpflichtend ist. |
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s.o.
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Behandlungs-
vereinbarung (BRD)
diverse Anbieter, siehe:
www.bpe-online.de/
1/hilfen.htm#bv
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"verbindliche Absichtserklärung"
Vertrauensbildung, Arbeitserleich-
terung für Psychiater
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Unverbindlich
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Unterschrift
Psychiater / Betroffener, ggf. Betreuer, Vertrauens-
person
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Innerhalb des vorgegebenen psychiatrischen
Angebots können Wünsche geäußert werden:
z.B.
- herkömmliche oder 'atypische' Neuroleptika
- Reihenfolge möglicher Zwangsmaß-
nahmen (Spritze / Fixierung / Isolation)
Warnung! Oft enthält der
vorformulierte Text eine vorauseilende implizite Zustimmung
zur Zwangsbehandlung
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Angelika Dietz / Niels Pörksen / Wolfgang Voelzke: "Behandlungsverein-
barungen. Vertrauensbildende Maßnahmen in der Akutpsychiatrie"
(1998 vergriffen)
Info zur Behandlungsvereinbarung siehe www.psychiatrie-bielefeld.
de/behandlungsvereinbarung/frame.html
Stellungnahme des Geschäftsführenden Vorstands
des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V. zur Behandlungsverein-
barung und zum Psychiatrischen Testament (1995), siehe:
www.bpe-online.de/
infopool/
recht/bpe/pt_bv.htm
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Krisenbehandlungs-
vereinbarung für "home treatment" (BRD)
Dr. med. Theiß Urbahn, Psychiater
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Absprache für Krisenbehandlung in der eigenen Wohnung
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s.o.
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Unterschrift der Beteiligten
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Vereinbarung über eine Krisenbehandlung
zuhause mit der ohne jegliche Einschränkung zu gebenden
Bestätigung, dass Ärzte von ihr abweichen dürfen,
wenn sie meinen, die vereinbarten Mittel würden "nicht
mehr ausreichend erscheinen", um eine akute Selbst- und
Fremdgefährdung abzuwenden |
in: St. Joseph Krankenhaus Berlin-Weißensee / Pinel
gGmbH / Angehörige psychisch Kranker Landesverband
Berlin e.V. (Hg.):
"Integrative Versorgung in der Psychiatrie Der
irre neue Weg", Kongressdokumentation zur Informationsveranstaltung
am 14.9.2002 in der Charité Berlin, Berlin: Selbstverlag
2003, S. 48-49
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