| in: Kerbe Forum für Sozialpsychiatrie
(BRD), 19. Jg. (2001), Nr. 1, S. 21-22 (um das P.S. erweitert
am 11.5.2009) |
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Peter
Lehmann
Nutzerkontrolle via Internet
Nutzerkontrolle ist kein Ziel der Psychiatriereform. Psychiatrischer
Machtgebrauch ist kaum sanktionsfähig. Am Beispiel des White
Paper, eines die Menschenrechte Zwangsuntergebrachter nur
mangelhaft berücksichtigenden Entwurfs des Europarats, wird deutlich,
dass sich das Internet als Medium zu ersten Ansätzen der Nutzerkontrolle
eignet.
Über
Nutzerkontrolle und Psychiatriereform zu schreiben, ist schwierig, schon was die
Begrifflichkeiten betrifft. Psychiatrie wird von Betroffenen völlig unterschiedlich
wahrgenommen. Die einen definieren die empfangene Behandlung als Hilfe, Psychopharmaka
als medizinische Therapie. Die anderen fühlen sich missbraucht und vergiftet.
Beispiel für letztere Gruppe, die in psychiatrischen Medien in
aller Regel vergessen wird, ist Kerstin Kempker. Sie zeigt in
ihrem Buch »Mitgift
Notizen vom Verschwinden«, das sich wie ein Krimi
liest, wie sie als Jugendliche aus nichtigem Anlass vom damaligen
Leiter der Universitätsnervenklinik Mainz und späteren Vorsitzenden
der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Nervenheilkunde
ohne informierte Zustimmung mit Insulinkoma- und Elektroschocks
sowie einer abstrusen Psychopharmaka-Kombination krank und verrückt
gemacht wurde. Als Ergebnis dieser Behandlung vegetierte sie jahrelang
in psychiatrischen Einrichtungen dahin und unternahm eine Reihe
dramatischer Suizidversuche, um den Behandlungstraumata zu entkommen
(1). Wer wollte einen Nutzen für die Betroffene behaupten angesichts
einer Behandlung, die wegen des privat versicherten Vaters der
Betroffenen lukrativ für den Behandler gewesen sein mag, jedoch
lediglich dank eines Heeres von Schutzengeln nicht zum Tode führte?
Die Überlebende eine Nutzerin?
Wie könnte eine Kontrolle
aussehen, die ein »Nutzer«-widriges Psychiaterverhalten in die Schranken
weist und sanktioniert?
Mögliche Bereiche von »Nutzer«-Kontrolle
»Nutzer«-Kontrolle
könnte stattfinden in stationären und ambulanten psychiatrischen Einrichtungen,
Heime inklusive. Sie müsste basieren
auf individuellen Rechten
der Betroffenen, zum Beispiel dem Recht der Einsicht in die eigenen Behandlungsakten
auf
der formal abgesicherten Integration in Leitungs- und Kontrollgremien der Einrichtungen
auf der Integration Betroffener in einschlägige Betreuerteams
sowie in unabhängige Beschwerdekommissionen
auf der Teilnahme
an Planungs-, Zulassungs- und Ethikkommissionen, an Praxis und Lehre, an Weiterbildung
und Öffentlichkeitsarbeit (Kongresse, Redaktionen von Fachzeitschriften usw.)
auf der straf- und zivilrechtlichen Sanktionierung der im allgemeinen
ohne informierte Zustimmung vollzogenen und somit den Straftatbestand der vorsätzlichen
Körperverletzung erfüllenden Behandlung und
auf einem erleichterten
Zugang zu Schmerzensgeld für die erlittene seelische Grausamkeit sowie für vorübergehende
und bleibende Behandlungsschäden.
Wie weit hierzulande »Nutzer«-Beteiligung von
»Nutzer«-Kontrolle ganz zu schweigen gediehen
ist, wurde bei der Planung des Festaktes zur Feier »25
Jahre Psychiatrie-Enquete Bilanz und Perspektiven der Psychiatrie-Reform«
am 21. November im Bonner »Wasserwerk« deutlich, wo
ursprünglich kein einziger Psychiatriebetroffener sprechen sollte.
Erst die freundliche Kritik des Bundesverbands
Psychiatrie-Erfahrener (BPE) führte dazu, dass wenigstens
eine Grußbotschaft seines Vertreters abgegeben werden durfte;
die aktive Teilnahme an der Pressekonferenz blieb dagegen verwehrt.
Dieses Beispiel mag ausreichen, um den Stellenwert von »Nutzer«-Kontrolle
innerhalb der deutschen Psychiatriereform der letzten 25 Jahre
aufzuzeigen.
Mit
positiver Gestimmtheit lassen sich natürlich überall Keime der Änderung ausmachen.
Psychoseseminare, in denen Angehörige, Profis und Betroffene ihre Erfahrungen
austauschen und möglicherweise zu einer Evolution des psychiatrischen Denkens
beitragen, soll es schon in über 100 Städten geben, allerdings meist ohne Beteiligung
von Psychiatern, der aufgrund ihrer Machtposition wichtigsten Gruppe psychosozial
Tätiger. Hier und da sitzt eine Betroffene in einem lokalen oder einem regionalen
Gremium, und sogar Selbsthilfe wird vereinzelt gefördert. Man wird sehen, ob der
BPE-Antrag auf Finanzierung eines Modellprogramms »Psychiatrie-Erfahrene
beraten Psychiatrie-Erfahrene«, beantragt für die Modellregionen Berlin-Brandenburg
und Ruhrgebiet, vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) finanziert wird. Die
Nachrichten im Vorfeld, dafür sei kein Geld da, bieten wenig Anlass zu Optimismus.
Das
Internet als Medium der »Nutzer«-Kontrolle
Etwas Optimismus
gestattet dasjenige Mittel der »Nutzer«-Kontrolle, das aufgrund seiner
von Zensur und Macht freien Beschaffenheit optimal scheint: das Internet. Dankenswerterweise
finanzierte das BMG im vergangenen Jahr dem BPE fünf Monate lang eine Viertelstelle,
so dass eine Website (www.bpe-online.de) entwickelt werden konnte, die als öffentliche
Beschwerdeinstanz genutzt werden kann und auf der sich eine Vielzahl von Informationen
und Angeboten finden:
Zugang zu Beratung in Sachen Psychiatrierecht,
Psychopharmaka, Sozialhilfe, Computerfragen
Diskussionsforum für
selbstgewählte Themen
Veranstaltungshinweise und aktuelle Informationen
Infopool
zu Themen wie Gesundheit, Psychopharmakarisiken, Selbsthilfe, Biographisches,
Therapie, Trialog, Recht, Reha und vieles mehr
Verbandsmitteilungen,
Selbsthilfegruppen.
Beispiel White Paper
Ein Beispiel für den Wert des Internet ist die Diskussion um
das »White
Paper über den Schutz der Menschenrechte und der Würde von
Menschen, die an einer Geistes-Störung leiden, insbesondere jener,
welche als unfreiwillige Patienten in einer psychiatrischen Einrichtung
untergebracht sind«, verfasst von einem in seiner Zusammensetzung
geheimen Arbeitskreis des Steering Committee on Bioethics des
Europarates und publiziert aus Gründen der öffentlichen Konsultation
in der Absicht, Richtlinien festzulegen, welche in einer neuen
Rechtsurkunde des Europarates zu verankern sind.
Mit geringem Aufwand und ständig aktualisiert lassen sich nun die
Grabenkämpfe deutlich machen, die die Beteiligten im psychiatrischen Feld führen.
Das White Paper soll auf europäischer Ebene einen Mindeststandard von Menschenrechten
Zwangsuntergebrachter liefern, ist inhaltlich allerdings derart tief angesiedelt,
dass es einzig Lobotomien an Kindern und Elektroschocks ohne Anästhesie und ausschließt
sowie ein eigenes Nachtkästchen am Bett fordert. Dafür will es Zwangsbehandlung
auch im ambulanten Bereich zulassen. Noch nicht einmal vor zwangsweise verabreichten
Elektroschocks, vor Zwangsunterbringung ohne richterliche Überprüfung und vor
Zwangssterilisation sollen die Betroffenen geschützt sein.
Ohne das Medium Internet hätte man die Gefahren dieses zur psychiatrischen
Willkür ermunternden Entwurfs des Europarates einer breiteren
Öffentlichkeit vermutlich kaum aufgezeigt. So jedoch können sich
alle Interessierten sofern sie Zugang zum Internet haben
rasch und einfach informieren, wie sich die Verbände zu
Menschenrechten stellen zum Beispiel dem Menschenrecht
auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Schutz vor
Diskriminierung. Im Fall des White Paper etwa lehnen in Deutschland
vom Dachverband Psychosozialer Hilfsvereinigungen über den Paritätischen
Wohlfahrtsverband bis hin zum BPE und dem rheinland-pfälzischen
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit alle den Entwurf
einmütig ab. Einzig den von der Pharmaindustrie gesponserten organisierten
Angehörigen, dem »Bundesverband der Angehörigen psychisch
Kranker«, gingen die geplanten Freiräume für psychiatrische
Zwangsbehandlung nicht weit genug: nachzulesen unter der Internetadresse
www.bpe-online.de/infopool/recht/initiativen/white_paper/uebersicht.htm.
Noch
mehr Internet
Andere Websites, deren Inhalte gleichsam als »Nutzer«-Kontrolle
wirken können, sind die des Weglaufhauses in Berlin (www.weglaufhaus.de),
des Weltverbands von Psychiatriebetroffenen (www.wnusp.net),
des Europäischen Netzwerks von Psychiatriebetroffenen (www.enusp.org),
von PSYCHEX (psychex.org)
sowie des Antipsychiatrieverlags (www.antipsychiatrieverlag.de),
wo sich beispielsweise Literatur über Risiken und »Neben«-Wirkungen
von Psychopharmaka und Elektroschocks findet, die Grundlage von
Schadenersatzforderungen sein kann: heutzutage die wirksamste
Form der »Nutzer«-Kontrolle.
Wenn nun das Argument kommt, das Internet sei eine elitäre Angelegenheit
für junge Leute und habe so gar nichts mit den unmittelbaren Interessen
der Betroffenen vor Ort zu tun, kann dies zutreffen, wenn man
zum Beispiel an deren Zustand unter Psychopharmaka denkt, der
eine aktive Teilnahme am Leben oft unmöglich macht und von Psychiatern
mit »Zombiesyndrom«, »künstlicher Winterschlaf«
oder »vita minima« umschrieben wird (2). Doch gibt es
nicht überall einzelne hilfsbereite Menschen, die ihre Kompetenzen
gerne an andere weitergeben? Denken wir doch nur an Ronald Bartle,
der seit Juni 2000 BPE-Mitglieder auch blutige AnfängerInnen
finanziert vom BPE bei Computerproblemen aller Art berät
(z.B. Kauf, Gebrauchtkauf, Aufrüstungen, Software- und Bedienungsfragen).
Seine Telefon- und Fax-Nummer steht in jedem BPE-Mitgliederrundbrief.
Gerade angesichts schlechter Ausgangsbedingungen
kann die Konsequenz nur sein,
dass in Selbsthilfegruppen der Umgang
mit dem Medium Internet genutzt wird
dass ein ständiger freier
Internetzugang in Einrichtungen aller Art ermöglicht wird, seien es geschlossene
Einrichtungen (hier besonders!), seien es Tageskliniken oder andere Langzeitheime
dass in der Beschäftigungstherapie nicht mehr hauptsächlich Körbe
geflochten, sondern Hilfestellungen beim Einstieg ins Internet gegeben werden
dass sich Telekommunikation in psychiatrischen Einrichtungen nicht
mehr auf einen Telefonapparat auf der Station beschränkt, bei dem Hinz und Kunz
mithören kann und dessen Platzierung jedem Datenschutz spottet, sondern
dass
Tag und Nacht bereitstehende Computer mit Internetzugang den Austausch mit anderen
Menschen außerhalb (zum Beispiel Freundinnen und Freunden, den eigenen Kindern
oder Eltern), mit Selbsthilfegruppen und Beschwerdeinstanzen ermöglichen.
Wer wollte die heilsame und sozial integrative Wirkung von Kommunikation
mit der Welt der außerhalb psychiatrischer Zuständigkeit
gelegenen Wirklichkeit in Frage stellen, wie auch die Notwendigkeit,
alle möglichen Hilfen zur Flucht aus dem psychiatrischen System
in die Wirklichkeit (3) bereitzustellen?
P.S.
"Künftig sollen sich Gefangene in Haft per Computer
weiterbilden können." Dies meldete die Berliner Zeitung
am 7. januar 2004 auf S. 15 unter der Überschrift "Per
Internet im Gefängnis lernen". Neben Berlin würden
sich fünf weitere Bundesländer an dem Projekt der Technischen
Universität Berlin. E-Learning im Strafvollzug würde
mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Weshalb sollte eine solche Förderung nicht auch für
Psychiatriebetroffene möglich sein?
Literatur
-
Kerstin Kempker: Mitgift
Notizen vom Verschwinden, Berlin: Antipsychiatrieverlag
2000, S. 36-61
-
vgl. Peter Lehmann: Schöne neue Psychiatrie,
Band 1: Wie
Chemie und Strom auf Geist und Psyche wirken, Berlin:
Antipsychiatrieverlag 1996, S. 36ff.
-
Kerstin Kempker (Hg.): Flucht
in die Wirklichkeit Das Berliner Weglaufhaus,
Berlin: Antipsychiatrieverlag 1998
Copyright by Peter Lehmann 2001