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Vortrag bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Sozialpsychiatrie, Berlin, 2. November 2000; in: Soziale Psychiatrie (Köln), 25. Jg. (2001), Nr. 1, S. 10-14; ungekürzt abgedruckt in: Martin Wollschläger (Hg.): "Sozialpsychiatrie. Entwicklungen – Kontroversen – Perspektiven", Tübingen: DGVT-Verlag 2001, S. 273-289

Peter Lehmann

Blinde Flecken in der sozialpsychiatrischen Wahrnehmung

Soziale Psychiatrie ist für mich die Summe der psychiatrischen Bestrebungen, über die rein biologische Psychiatrie hinaus soziale Aspekte in die sogenannte psychiatrische Versorgung einzubeziehen in Theorie und Praxis bzw. das psychiatrische Behandlungsarsenal mit sozialtherapeutischen Methoden aufzustocken.

Es geht mir hier nicht um eine Begriffsdiskussion, sondern darum, was ich bei diesen Bestrebungen vermisse und was viele andere Psychiatriebetroffene ebenfalls vermissen. Ich gestehe: Ich lese nicht alle Publikationen des Psychiatrieverlags und anderer einschlägiger Medien. Gerne lasse ich mir blinde Flecken in der eigenen Wahrnehmung nachsagen, sollte ich in meinen folgenden Ausführungen nicht up to date sein. Meine Themen sind:

  1. tardive Dyskinesien bei traditionellen Neuroleptika

  2. tardive Psychosen und vegetative Schäden bei atypischen Neuroleptika

  3. Generelle Neuroleptikarisiken: Brustkrebs, Suizidalität, Abhängigkeit

  4. Keine Aufklärung über Risiken und Schäden, keine Auseinandersetzung, nicht einmal ein Bewusstsein über E-Schock- und Insulinkoma-Folgen

  5. Rechtlosigkeit am Beispiel von Heimverträgen

  6. Unersättlichkeit sozialpsychiatrischer Zuständigkeit

Blinder Fleck Nr. 1:
Tardive Dyskinesien bei traditionellen Neuroleptika

Klaus Dörner, Deutschlands führender Sozialpsychiater, sagte gemeinsam mit Ursula Plog in »Irren ist menschlich« über Neuroleptika:

»Wir verwandeln den seelisch leidenden vorübergehend in einen hirnorganisch kranken Menschen, bei der EKT nur globaler, dafür kürzer als bei der Pharmako-Therapie.« (Dörner / Plog 1992, S. 545)

Die – mitnichten immer nur vorübergehende – Wirkung dieser Behandlung sehen Sie an Darstellungen tardiver Dyskinesien, bei Frauen, bei Männern, bei Versuchsaffen (siehe: Lehmann 1996b, S. 213-240).

Umfang

Über die Häufigkeit von tardiven Dyskinesien wurde schon viel gesagt. Gerade die sozialpsychiatrisch Tätigen aus Berlin werden die Studie von Wolfgang Kaiser und Kollegen über eine Stichprobe gemeindepsychiatrisch Behandelter und zum Teil in ›betreutem Einzelwohnen‹ oder ›therapeutischen Wohngemeinschaften‹ Lebender kennen, veröffentlicht 1991 im ›Nervenarzt‹, der im ambulanten Bereich eine Häufigkeit von 59% ermittelte. Dabei wurde bei dieser Studie noch nicht einmal die symptomkaschierende Wirkung der weiterverabreichten Neuroleptika in Betracht gezogen. Von den untersuchten ›Betreuten‹ wurden 265 von niedergelassenen Nervenärzten behandelt und verließen deren Praxen mit einer 96,2%-igen Wahrscheinlichkeit unter Neuroleptikaeinfluss. Die Institutsambulanz der Anstalt Berlin-Spandau verabschiedete ihre 108 Stichproben in 94% aller Fälle mit Neuroleptika. Ergebnis: 21% der ›Langzeitbetreuten‹ entwickelten eine tardive Dyskinesie leichter Form, 18% in mittlerer und 20% in schwerer Ausprägung (vgl. Lehmann 1996b, S. 258). In einem Aufsatz von 1976 nannte Rudolf Degkwitz eine Zahl von 70% der längerfristig, in diesem Fall über zehn Jahre Behandelten, die unter tardiven Dyskinesien leiden. Diese Störungen würden um so wahrscheinlicher und stärker, je länger die Betroffenen der psychiatrischen Behandlung ausgesetzt sind (vgl. ebd.)

Risikofaktoren

Die Bedingungen, die eine Langzeitbehandlung besonders begünstigen, sind Depotneuroleptika und Compliance, die Unterwerfung des Patienten unter das therapeutische Regime des Psychiaters. In ihrer Verbindung führen beide Faktoren dazu, dass die eigene Willensbildung stark eingeschränkt und damit auch die Entscheidung erschwert wird, die Behandlung zu verweigern oder verminderte Dosierungen einzufordern. Der Weg zur tardiven Dyskinesie ist vorgezeichnet. Peter Müller, Unianstalt Göttingen, sagte,

»... dass mit zunehmender Verwendung von Depot-Neuroleptika die Späthyperkinesen zunehmen. Dies kann man sicher nicht dem Depot-Neuroleptikum an sich zuschreiben, aber eben der konsequenten Verabreichung der Neuroleptika. Ich glaube, das Problem ist nicht nur eine Dosisfrage, sondern eine Frage, wie gehen wir Ärzte damit um, wie lange dosieren wir und wie konsequent.« (vgl. Lehmann 1996b, S. 232)

Die Haldol-Herstellerfirma McNeil Pharmaceutical 1988 in den ›Archives of General Psychiatry‹ im Kleingedruckten ihrer Werbeanzeige:

»Warnungen: Tardive Dyskinesie, ein Syndrom, das aus möglicherweise irreversiblen unfreiwilligen dyskinetischen Bewegungen besteht, kann bei Patienten auftreten, die mit antipsychotischen Mitteln behandelt worden sind. Obwohl die Verbreitung des Syndroms bei älteren Menschen, speziell bei älteren Frauen, am höchsten zu sein scheint, ist es unmöglich, eine Beziehung zur Verbreitung überhaupt herzustellen und zu Beginn einer antipsychotischen Behandlung vorherzusagen, welche Patienten das Syndrom entwickeln könnten. Ob antipsychotische Medikamente sich in ihrem Potential unterscheiden, tardive Dyskinesie zu verursachen, ist unbekannt. Man geht davon aus, dass mit der Dauer der Behandlung und der sich summierenden Gesamtdosis der verabreichten antipsychotischen Medikamente beim Patienten das Risiko steigt, eine tardive Dyskinesie zu entwickeln; ebenso nimmt die Möglichkeit zu, dass die tardive Dyskinesie irreversibel wird. Jedoch kann sich das Syndrom – wenn auch viel seltener – selbst nach relativ kurzen Behandlungsperioden mit niedrigen Dosen entwickeln.« (vgl. ebd., S. 231)

In dem Buch »Therapie mit Neuroleptika« äußerte sich Degkwitz drastisch zu den vielen optimistischen Berichten über die Erfolge von Neuroleptikaverabreichungen:

»Die durch die Depot-Neuroleptika zu erreichende perfekte Compliance erhöht meines Erachtens die Gefahr der Nebenwirkungen...« (vgl. ebd., S. 233)

Zu vermuten sei, so Hans-Jürgen Möller,

»... dass in dieser Gruppe Arzneimittelkumulation und bessere Compliance eine Intoxikation begünstigen.« (vgl. ebd.)

Gemeindepsychiatrisch Tätige setzen dagegen schon seit Jahrzehnten auf eine optimale Compliance und auf eine pausenlose Verabreichung von Neuroleptika. Schon 1961 forderte der Psychiater Harald Neumann gemeindenahe Außenstellen:

»Die frühere Möglichkeit, im Rahmen der nachgehenden Anstaltsfürsorge verlässliche Unterlagen zu sammeln, ist ja noch nicht wieder möglich, da man gerade eine Außenfürsorge aufzubauen beginnt. Im Vorgriff auf die weiteren Ausführungen sei vermerkt, dass in Zukunft wahrscheinlich die Hauptaufgabe jeder nachgehenden Fürsorge der Psychiatrischen Landeskrankenhäuser sein wird, die Dauermedikation entlassener schizophrener Kranken zu überwachen, um möglichst viele Kranke draußen halten zu können.« (Neumann 1961, S. 328f.)

Otfried Linde aus der Pfalz-›Klinik‹ Landeck betonte, dass

»... eine verlässliche depotneuroleptische Behandlung die conditio sine qua non (unerlässliche Voraussetzung) für eine extramurale (außerhalb der Anstaltsmauern vollzogene) Therapie« (Linde 1976, S. 21)

sei. Der Wiener Psychiater Raoul Schindler freute sich:

»Der Vormarsch der Depot-Neuroleptika ermöglicht grundsätzlich eine fast 100%ige Nachbehandlungsdisziplin...« (Schindler 1976, S. 347)

Frage: Ist die Sozialpsychiatrie blind gegenüber der massiven Schädigung von Betroffenen z.B. durch tardive Dyskinesien?

Blinder Fleck Nr. 2:
Tardive Psychosen und vegetative Schäden bei atypischen Neuroleptika

Tardive Psychosen

Tardive Psychosen sind Psychosen, die im Lauf der Verabreichung von Neuroleptika, beim Absetzen oder danach auftreten – behandlungsbedingt. Dass Psychosen auch unabhängig von Neuroleptika auftreten, setze ich als bekannt voraus. Die genannte Störung, die als besonderes Risiko bei atypischen Neuroleptika gilt, gehen – wie auch tardive Dyskinesien – zurück auf behandlungsbedingte Veränderungen des Rezeptorensystems. Als Ursache vermutet man Veränderungen von Dopamin-D1- und -D4-Rezeptoren, speziellen Dopaminrezeptoren-Subtypen. Durch die herkömmlichen Neuroleptika werden speziell Dopamin-D2-Rezeptoren beeinträchtigt, was als mittel- und langfristiges Risiko eher eine tardive Dyskinesie bewirkt (siehe: Lehmann 1996a, S. 100).

Eine besondere Stellung unter Neuroleptika nimmt schon immer Clozapin (Leponex) ein. Urban Ungerstedt und Tomas Ljungberg waren Mitarbeiter der Histologischen Abteilung des Karolinska Instituts in Stockholm. In der Zeitschrift ›Advances of Biochemical Psychopharmacology‹ stellten sie 1977 fest, dass Clozapin bei Versuchsratten besonders stark auf die limbischen Dopaminrezeptoren wirkt:

»Klinische Erfahrung lässt erkennen, dass Clozapin ›spezifischer‹ als Haloperidol bei der Behandlung der Psychose sein kann. Unsere Verhaltensdaten zeigen, dass diese ›Besonderheit‹ des Clozapin auf seine vergleichsweise stärkere Hemmung von limbischen Dopaminrezeptoren zurückzuführen ist. Diese Rezeptoren können somit am ehesten etwas mit der Entwicklung der Supersensitivität nach chronischer Clozapinbehandlung zu tun haben. Das Gegenstück zu tardiven Dyskinesien nach chronischem Haloperidol kann somit die Potenzierung von psychotischem Verhalten nach chronischem Clozapin sein!
Diese Ergebnisse werfen augenfällig ernste Fragen auf hinsichtlich der Strategie für den Versuch, neue, wirksame antipsychotische Medikamente zu finden. Wird ein Medikament, das ›spezifische‹ Rezeptoren blockiert, eine ›spezifische‹ Rezeptorensupersensibilität und somit ›spezifische‹ Nebenwirkungen verursachen, d.h. die Krankheit selbst potenzieren?« (zitiert nach: Lehmann 1996a, S. 102f.)

In Schweden, wo man atypische Neuroleptika intensiv einsetzte, wurden bei einer ganzen Reihe von Betroffenen nach dem Absetzen von Clozapin psychotische Symptome in einer Stärke festgestellt, die vorher nicht vorhanden war.
Mit dem Entstehungsverlauf neuroleptikabedingter Supersensitivitätspsychosen hatten sich der Pharmakologe Guy Chouinard und Kollegen der Uni-Anstalt Montreal befasst. Er zeigte, wie die Symptome erstmals auftreten bei der Dosisverringerung, nach einigen Wochen der Verabreichung, mit Begleiterscheinungen, speziell mit Prolaktinerhöhung und Sexualstörungen, Toleranz gegenüber dem Wirkstoff bildet sich, man erhöht die Dosis, ein Teufelskreis...:

  1. Die Symptome treten dann auf, wenn man die Neuroleptika absetzt oder die Dosis verringert...

  2. Die Psychose tritt nur auf, wenn man mindestens einige Wochen Neuroleptika verabreichte.

  3. Man trifft auf begleitende Zeichen einer gesteigerten Empfindlichkeit der Dopaminrezeptoren...

  4. Das Syndrom geht einher mit hohen Spiegeln des Hormons Prolaktin, die Folge der nötigen verstärkten Blockade der Dopaminrezeptoren sind, um die aufgetretenen psychotischen Symptome zu kontrollieren. Hohe Prolaktinspiegel führen im Regelfall zu Sexualstörungen.

  5. Es tritt eine Toleranzentwicklung gegenüber der sogenannten antipsychotischen Wirkung auf, d.h. die Dosis muss erhöht werden, um die ursprüngliche Wirkung aufrechtzuerhalten.

  6. Wie bei der tardiven Dyskinesie lassen sich die Symptome am wirksamsten unterdrücken durch die weitere Verabreichung von Neuroleptika – den Substanzen, die den Schaden verursacht haben.

  7. Wie bei der tardiven Dyskinesie gibt es verschiedene Stadien der Syndromentwicklung: im ersten Stadium entsprechend der Entzugsdyskinesie eine kurz andauernde Supersensitivitätspsychose, die sich spontan zurückbildet. Im zweiten Stadium, wenn sie erneut auftritt, kann man sie mit Neuroleptika noch kontrollieren. Im dritten Stadium schließlich bewirken Neuroleptika überhaupt nichts mehr, die entstandene Psychose ist irreversibel (siehe: ebd., S. 100).

Vegetative Risiken

Atypische Neuroleptika sind nicht neu, siehe Leponex. Eine Vielzahl erprobter Substanzen kam nicht einmal auf den psychiatrischen Markt, was schon einiges über die Giftigkeit aussagt, z.B. Fluperlapin. Nichtsdestotrotz werden atypische Neuroleptika als nebenwirkungsarm angepriesen, wobei hauptsächlich auf die vermeintlich verminderte Fähigkeit dieser Substanzen Bezug genommen wird, Muskelstörungen zu bewirken. Remoxiprid (Roxiam) war als modernes atypisches Neuroleptikum 1991 als »Rose ohne Dornen« angekündigt worden, d.h. als gut verträgliches Medikament ohne Nebenwirkungen. Drei Jahre später wurde es allerdings von der Herstellerfirma wieder vom Markt genommen: wegen einer Reihe von lebensgefährlichen Fällen aplastischer Anämie, das ist Blutarmut mit Verminderung der roten und weißen Blutkörperchen, beruhend auf einem Defekt im blutbildenden System (siehe: Lehmann 1996b, S. 133). Ein anderes Beispiel ist Sertindol (Serdolect), das lange als nebenwirkungsarm galt. Im November 1998 fand sich im Internet in medizinischen Datenbanken noch der Begriff nebenwirkungsfrei. Am 2.12.98 meldete dann die ›Ärzte Zeitung‹:

»Vertrieb von Serdolect(R) gestoppt – Anlass sind schwere kardiale Nebenwirkungen und Todesfälle«

Risperidon (Risperdal) ist ein weiteres atypisches Neuroleptikum, das die Lebensqualität erhöhen und die Reintegration ins gesellschaftliche Leben erleichtern soll. »Zurück ins Leben«, »Anna ist wieder da« (Janssen-Cilag/Organon 1997, S. A2), so oder ähnlich lauten die Werbesprüche. In der ›Medical Tribune‹ vom 26. Mai 2000 lobte Dieter Naber aus Hamburg Risperidon als »gut verträgliches Medikament« (Naber 2000). Aber nicht nur Anna ist wieder da; auch tardive Dyskinesien sind wieder da. Just am gleichen 26. Mai 2000 wurde in Philadelphia/USA der Psychiatriebetroffenen Elizabeth Liss 6,7 Millionen US-Dollar Schmerzensgeld zugesprochen, zahlbar vom behandelnden Psychiater. Frau Liss war nach vierzehnmonatiger Verabreichung von Risperdal an tardiver Dyskinesie erkrankt, Unterform tardive Dystonie in Form von Krämpfen der Gesichts- und Nackenmuskulatur (vgl. Breggin 2000).

Atypische Neuroleptika stehen generell unter dem Verdacht, insbesondere vegetative Störungen wie z.B. Neuroleptische Maligne Syndrome und Leberstörungen zu produzieren.

Fragen: Wo bleibt die Auseinandersetzung über das Thema behandlungsbedingte Chronifizierung von Psychosen? Wieso werden die Betroffenen (und vielleicht auch das Personal) nicht über diese Risiken aufgeklärt? Ist die Sozialpsychiatrie blind gegenüber diesen Risiken?

Blinder Fleck Nr. 3:
Neuroleptikaschäden allgemein: Brustkrebs, Suizidalität, Abhängigkeit

Brustkrebsrisiko

Nicht nur bei Nagetieren, auch beim Menschen senkt die neuroleptikabedingte Blockade von Dopamin die natürliche, hemmende Wirkung auf die Absonderung des Hormons Prolaktin, so dass dessen Konzentration im Blut ansteigt. Eine wichtige Rolle bei der Prolaktinfreisetzung spielen Dopaminrezeptoren. Deren Beeinflussung gilt als kleinster gemeinsamer Nenner aller Neuroleptika (vgl. Lehmann 1996b, S. 48).

Prolaktin ist ein Hormon, das bei Männern wie bei Frauen die Sexualhormonregelung im Hypothalamus beeinflusst, einem speziellen Hirnzentrum, und in der Hirnanhangdrüse.

In den USA müssen seit 1978 Informationszettel zu Neuroleptika einen Warnhinweis enthalten, dass diese bei Nagetieren Geschwulstbildungen in den Brustdrüsen hervorrufen können, wenn sie langzeitig in der Dosierung verabreicht werden, die in der psychiatrischen Dauerbehandlung üblich ist (vgl. ebd., S. 49). Uriel Halbreich und Kollegen der Gynäkologischen Abteilung der State University of New York in Buffalo ließen Mammogramme von 275 weiblichen Psychiatriebetroffenen mit Mammogrammen (röntgenologische Darstellungen der weiblichen Brüste) von 275 Frauen, die älter als 40 Jahre waren und die zwischen 1988 und 1993 im Buffalo Psychiatric Center Insassinnen waren, mit Mammogrammen von 928 Patientinnen des Erie County Medical Center, einem Allgemeinkrankenhaus. 1996 teilten sie im ›American Journal of Psychiatry‹ ihre Ergebnisse mit:

»Das Vorkommen von Brustkrebs, das durch Krankenberichte dokumentiert ist, war bei den psychiatrischen Patientinnen um mehr als das 3,5fache höher als bei den Patientinnen des Allgemeinkrankenhauses und 9,5mal höher, als man es von der Durchschnittsbevölkerung berichtet. Schlüsse: Falls bestätigt, könnte das befürchtete höhere Brustkrebsvorkommen unter den psychiatrischen Patientinnen den Medikamenten geschuldet sein...« (zitiert nach: Lehmann 1996b, S. 52)

Suizidalität

Frank Ayd von der Psychiatrischen Abteilung des Franklin Square Hospital in Baltimore schrieb:

»Es besteht nun eine allgemeine Übereinstimmung, dass milde bis schwere Depressionen, die zum Suizid führen können, bei der Behandlung mit jedem Depotneuroleptikum auftreten können, ebenso wie sie während der Behandlung mit jedem oralen Neuroleptikum vorkommen können.« (zitiert nach: Lehmann 1996a, S. 71)

Statistische Angaben über neuroleptikabedingte Suizide sind, wie Psychiater selbst schreiben, aus vielerlei Gründen viel zu niedrig angesetzt. Solche Behandlungsverläufe würden von Medizinern nicht als Wirkungen der verabreichten chemischen Substanzen erkannt oder beachtet (siehe: ebd., S. 111). Dass die Dunkelziffer von Suiziden auch in Psychiatrischen Anstalten immens ist, offenbarte Finzen; dies sei allerdings von außen schwer festzustellen, weil

»... in Krankengeschichten und Entlassungsbüchern oft kein Vermerk über den Tod oder den Suizid der Patienten zu finden war. Wenn sich der Suizid während eines Urlaubs ereignet hatte, wurde er nicht selten rückwirkend entlassen. Wenn der Suizidversuch nicht zum sofortigen Tod geführt hatte, galt er für das Krankenblatt und die Statistik als verlegt in die Innere oder in die Chirurgische Klinik.« (zitiert nach: ebd.)

Finzen beschrieb seinen Eindruck,

»... dass Patientensuizide gehäuft an Kliniken vorkommen, denen ich zunächst eine hervorragende Behandlungsqualität bescheinigen würde...« (zitiert nach: ebd., S. 120),

z.B. modernen Uni-Anstalten, nicht etwa bloßen Verwahrstationen:

»Auch Beobachtungen aus meinem jetzigen Arbeitsfeld legen eher eine Umkehrung nahe: Die Suizidrate ist in therapeutisch inaktiven Bereichen unseres Krankenhauses niedrig, in therapeutisch aktiven eher hoch.« (zitiert nach: ebd.)

In Übereinstimmung mit diesen Einschätzungen stehen Berichte über besonders hohe Suizidraten auf Rehabilitationsstationen und in Übergangseinrichtungen, z.B. sogenannten Nachtkliniken (siehe: ebd.).
Peter Müller von der Uni-Anstalt Göttingen fand in seiner placebokontrollierten Untersuchung bei einem weit höheren Prozentsatz depotneuroleptischer Behandelten depressive Syndrome hochsignifikant häufiger als bei den Placebobehandelten. Über die Ergebnisse nach Verminderung oder Absetzen der Neuroleptika schrieb er:

»Bei insgesamt 47 Behandlungsmaßnahmen kam es in 41 Fällen zu einer Besserung der depressiven Verstimmung, nur in zwei Fällen gab es keine Veränderung, bei vier war der Effekt fraglich. Es war sehr überraschend festzustellen, dass allein die Reduzierung der neuroleptischen Dosis (in der Regel auf die Hälfte der bisherigen Gabe) in der überwiegenden Zahl dieser Fälle schon zur Besserung des depressiven Syndroms führte, allerdings oft nur zu einer Teilbesserung, die aber immerhin den Patienten schon deutlich entlastete. Demgegenüber brachte das gänzliche Absetzen bei anderen Patienten oder bei den gleichen Patienten, bei denen eine Dosisminderung nur zur geringen Besserung führte, einen sehr eindrücklichen Erfolg hinsichtlich der Depressionsbesserung. Manche Patienten berichteten, dass sie sich erst jetzt wieder völlig gesund fühlten wie lange vor der Erkrankung, und die von manchen Ärzten fast als unveränderlich angesehene depressive Bedrückung, die eventuell für Vorboten defektuöser Entwicklungen hätte gehalten werden können, verschwand gänzlich.
Der mögliche Einwand, es könne sich hierbei um psychoreaktive Effekte im Sinne der Erleichterung des Patienten über das Absetzen der Medikation handeln, ist zu widerlegen, da fast alle Patienten Depot-Injektionen erhielten und über die Dosis dann nicht informiert wurden bzw. Placebo-Injektionen erhielten. (...)
Die Veränderungen dieser Patienten waren für sie selbst, für Angehörige und Untersucher in manchen Fällen recht eindrucksvoll, die Patienten berichteten selbst, dass sie sich jetzt wieder ganz gesund wie lange vor der Erkrankung fühlten. Das war bei der neuroleptisch weiterhin behandelten Gruppe überwiegend nicht der Fall. Diese Befunde sprechen wohl doch eindeutig für pharmakogene Einflüsse und gegen morbogene Entwicklungen.« (zitiert nach: ebd., S. 64)

In einer Folgestudie bestätigte Müller diese Ergebnisse:

»Depressive Syndrome nach der Remission der Psychose und unter neuroleptischer Behandlung sind nicht selten, sondern treten etwa bei zwei Dritteln der Patienten auf, teilweise auch noch häufiger, besonders wenn parenteral Depot-Neuroleptika gegeben werden. Ohne neuroleptische Behandlung finden sich hingegen nach vollständiger Remission diese depressiven Verstimmungen nur ausnahmsweise.« (zitiert nach: ebd., S. 110)

Raymond Battegay und Annemarie Gehring von der Uni-Anstalt Basel warnten nach einem Vergleich von Behandlungsverläufen der vor- und nachneuroleptischen Ära:

»Im Verlauf der letzten Jahre wurde verschiedentlich auch eine Verschiebung des schizophrenen Symptomenbildes nach einem depressiven Syndrom hin beschrieben. Mehr und mehr zeigen die Schizophrenien einen bland-depressiv-apathischen Verlauf. Es wurde offenbar, dass unter Neuroleptica oft gerade das entsteht, was mit ihrer Hilfe hätte vermieden werden sollen und als Defekt bezeichnet wird.« (zitiert nach: ebd., S. 109)

Walter Pöldinger und S. Siebern von der Anstalt Wil/Schweiz schrieben:

»Es ist nicht ungewöhnlich, dass medikamentenverursachte Depressionen durch ein häufiges Vorkommen von suizidaler Ideation gekennzeichnet sind.« (zitiert nach: ebd.)

In ›Versicherungsmedizin‹ äußerten Fritz-Ulrich Lutz und Joachim Reuhl vom Zentrum der Rechtsmedizin an der Universität Frankfurt/Main 1994:

»Selbstmorde in psychiatrischen Kliniken haben weltweit zugenommen – Untersuchungen aus der Bundesrepublik berichteten von Steigerungen seit Anfang der 70er Jahre um mehr als das Doppelte.« (zitiert nach: ebd., S. 111)

1976 teilte Hans-Joachim Haase von der Psychiatrischen Anstalt Landeck mit, die Anzahl lebensgefährdender depressiver Erscheinungen nach Anstaltsbehandlung mit Psychopharmaka habe sich seit Einführung der Neuroleptika mindestens verzehnfacht (siehe: ebd.). Die Steigerung der Suizidrate sei »alarmierend und besorgniserregend«, so Bärbel Armbruster von der Uni-Anstalt Bonn 1986 im ›Nervenarzt‹ – ohne allerdings die Betroffenen und ihre Angehörigen oder gar die Öffentlichkeit zu alarmieren (siehe: ebd., S. 112).

Über die Entwicklung in Finnland, Norwegen und Schweden informierte 1977 Rolf Hessö von der Uni-Anstalt Oslo; es scheine klar zu sein,

»... dass der Anstieg sowohl der absoluten Suizidzahlen als auch der relativen im Jahre 1955 begann. Dies war das Jahr, in dem Neuroleptika in den skandinavischen psychiatrischen Krankenhäusern eingeführt wurden.« (zitiert nach: ebd.)

Jiri Modestin von der Uni-Anstalt Bern schrieb 1982 über seinen Arbeitsplatz, die Uni-Anstalt Bern, sowie die benachbarte Psychiatrische Anstalt Münsingen:

»Unsere Resultate zeigen eine dramatische Zunahme der Suizidhäufigkeit unter den in der PUK Bern sowie auch PK Münsingen hospitalisierten Patienten in den letzten Jahren.« (zitiert nach: ebd., S. 113)

Eine Studie der New York State Commission on the Quality of Care for the Mentally Disabled (Kommission für Behandlungsqualität der Geistig Behinderten) ergab eine ständig steigende Suizidrate der ambulant Behandelten. Clarence Sundram, der Vorsitzende der Kommission, führte aus:

»Suizide bilden die größte Einzelkategorie unnatürlicher Todesfälle, die der Kommission mitgeteilt wurden, und die Zahlen sind gestiegen.« (zitiert nach: ebd.)

Zwei Drittel hatte innerhalb der letzten drei Wochen vor ihrem Tod Kontakt mit psychiatrischen Diensten.
Suizidale Auswirkungen haben auch atypische Neuroleptika, wie der Bericht der Österreicherin Ursula Fröhlich in »Schöne neue Psychiatrie« zeigt:

»Ich habe seit zwei Wochen die Medikation auf 25 mg Leponex reduziert (von 50 mg). Aber die geringere Dosis scheint mich noch kraft- und energieloser zu machen, jedenfalls spüre ich die Wirkung verstärkt. Obwohl ich zum Nichtstun verurteilt worden bin, ist meine Stresssituation größer als je zuvor. Ich weiß nicht mehr weiter! Von den Ärzten erwarte ich mir kein Hilfe, denn sie haben mich ja so schwer krank gemacht, meine Depressionen machen es mir unmöglich, positiv zu denken. Ich bin in einem riesigen schwarzen Loch, in das ich immer mehr versinke. Mein Leben, das einst so leicht und schön gewesen ist, so abwechslungsreich und interessant, lebenswert und vollgeladen mit Aktivitäten, ist zur Hölle geworden.
Seit Beginn der Leponex-Einnahme habe ich keine Lust mehr auf Sex, keine Lust an der Bewegung und keine Freude am Leben. Ein Leben ohne Freude ist jedoch ärger als der Tod. Alles, war mir geblieben ist, ist das Fernsehen, wo ich seit sieben Jahren anderen zusehe, wie sie leben. Ich bin zwar biologisch noch am Leben, doch meine Sinne sind schon längst tot, alles, was mir früher Freude gemacht hat, kann ich nicht mehr machen. Mein Leben existiert eigentlich gar nicht mehr, ich komme mir so leer und so unbedeutend vor. Am schlimmsten ist es am Morgen. Jeden Tag nehme ich mir vor, am nächsten Tag mit einem gesunden Leben zu beginnen, die Medikamente wegzuschmeißen, viele Vitamine und Fruchtsäfte zu trinken und mit einer täglichen Fitnessroutine zu beginnen. Durch die Neuroleptika entsteht ein Gefühl, als ob es mir gelingen würde, am nächsten Tag mit einem ganz anderen, einem neuen Leben zu beginnen. Wenn ich dann aber in der Früh aufwache, bin ich wie zerschlagen und komme vor 9 Uhr nie aus dem Bett, meine Depressionen sind so arg, dass ich jeden Tag an Selbstmord denke.« (zitiert nach: ebd., S. 70f.)

Psychiatern ging es bei ihren Selbstversuchen nicht wesentlich anders. 1954 und 1955 veröffentlichten Hans Heimann und Peter Nikolaus Witt von der Uni-Anstalt Bern ihre an Radnetzspinnen und Kontrollpersonen sowie in drei Selbstversuchen und neun weiteren Experimenten an ebenso vielen Psychiatern und Pharmakologen gewonnenen Erfahrungen mit einer einmaligen Einnahme von Largactil (Handelsname der Neuroleptika-Prototyps Chlorpromazin). Sehr deutlich wird das unter Largactil ausgeprägte Gefühl der Minderwertig- und Leistungsunfähigkeit an den folgenden Auszügen:

»›Ich fühlte mich regelrecht körperlich und seelisch krank. Auf einmal erschien mir meine ganze Situation hoffnungslos und schwierig. Vor allem war die Tatsache quälend, dass man überhaupt so elend und preisgegeben sein kann, so leer und überflüssig, weder von Wünschen noch anderem erfüllt‹ ... (Nach Abschluss der Beobachtung): ›Riesengroß wuchsen vor mir die Aufgaben des Lebens auf: Nachtessen, in das andere Gebäude gehen, zurückkommen – und das alles zu Fuß. Damit erreichte der Zustand sein Maximum an unangenehmem Empfinden: Das Erlebnis eines ganz passiven Existierens bei klarer Kenntnis der sonstigen Möglichkeiten...‹« (zitiert nach: ebd., S. 134)

Abhängigkeit

Ein brauchbares Abhängigkeitsverständnis zeigten die Psychiater der sogenannten Arzneimittelüberwachung in der Psychiatrie. Ihnen reichte psychische und/oder körperliche Abhängigkeit, um den Begriff anzuwenden:

»Unter psychischer Abhängigkeit wird das unwiderstehliche Verlangen nach dem Medikament, um ein erhöhtes Wohlbefinden oder das Verschwinden unangenehmer Symptome zu erreichen, verstanden. Körperliche Abhängigkeit wird durch das Auftreten von Entzugserscheinungen nach Absetzen oder Reduktion des eingenommenen Medikaments dokumentiert.« (zitiert nach: Lehmann 1996b, S. 354)

Rudolf Degkwitz und Otto Luxenburger verglichen die Entzugserscheinungen von Psycholeptika (Neuroleptika und Antidepressiva) mit denen von Alkaloiden (zu deren Wirkstoffgruppe z.B. Morphium gehört):

»Das Reduzieren oder Absetzen der Psycholeptika führt, wie oben dargestellt, zu erheblichen Entziehungserscheinungen, die sich in nichts von den Entziehungserscheinungen nach dem Absetzen von Alkaloiden und Schlafmitteln unterscheiden.« (zitiert nach: ebd., S. 405)

Degkwitz schrieb an anderer Stelle:

»Man weiß jetzt ferner, dass es bei einem Teil der chronisch Behandelten wegen der unerträglichen Entziehungserscheinungen schwierig, wenn nicht unmöglich wird, die Neuroleptica wieder abzusetzen. Wie groß dieser Teil der chronisch behandelten Fälle ist, ist ebenfalls nicht bekannt.« (zitiert nach: ebd., S. 432)

Fritz Reimer besprach entzugsbedingte mehrtägige Delire. In solche rutschte beispielsweise der 27jährige Gunther S. jeweils nach Absetzen von Haloperidol:

»Am Abend des nächsten Tages, also 20 Stunden nach Absetzen des Haloperidols, wurde der Patient delirant, nachdem er schon tagsüber deutlich motorisch unruhig geworden war. Er sah Tiere herumhuschen, schüttelte Kaninchen aus der Decke, die sich plötzlich in Eulen und andere Tiere verwandelten. Er lief unruhig hin und her, halluzinierte wohl auch akustisch, denn er unterhielt sich mit vier Männern, die er angeblich plötzlich in den Wachsaal eindringen sah. Dieses delirante Bild wurde noch in den nächsten beiden Tagen, besonders aber abends, in langsam abnehmender Intensität beobachtet. (...) Der wesentliche pathogenetische Faktor für das delirante Syndrom ist mit Sicherheit das Psychopharmakon. (...) Äußerlich scheint sich ein Vergleich mit dem Entziehungsdelir des Alkoholikers (...) aufzudrängen.« (zitiert nach: ebd., S. 412f.)

Die sekundäre psychische Abhängigkeit betrifft Psychiater wie Betroffene. George Brooks von der Psychiatrischen Anstalt Waterbury, Vermont, meinte:

»Die Stärke der Entzugssymptome kann den Kliniker fälschlicherweise denken lassen, er habe einen Rückfall des psychischen Zustands des Patienten vor sich.« (zitiert nach: ebd., S. 414)

Uninformierte, nichtorganisierte und demzufolge wehrlose Betroffene befürchten verständlicherweise, beim Auftreten von Problemen erneut in die Anstalt gebracht und dort unter Anwendung von Gewalt behandelt zu werden, so dass sie von sich aus weiterhin Neuroleptika nehmen wollen. Degkwitz bemerkte zu einer solchen sekundären psychischen Abhängigkeit:

»Solche Patienten steigern die Dosis nicht, glauben aber, ohne die ›Krücke‹ des Psycholeptikums nicht mehr existieren zu können. Es handelt sich hierbei offenbar nicht um eine Sucht, sondern um eine aus der eigenen Unsicherheit resultierenden Abhängigkeit vom Medikament.« (zitiert nach: ebd., S. 415)

Die in den letzten Jahren ständig steigenden Dosierungen geben einen Hinweis auf Gewöhnungseffekte. Frank Tornatore von der University of Southern School of Pharmacy, Los Angeles, und Kollegen legten nahe, Supersensitivitätspsychosen als Ergebnis von Toleranzbildung zu verstehen:

»Unter der Langzeittherapie mit Neuroleptika wurden Verschlechterungen psychotischer Verläufe mit Aktualisierung der Wahnsymptomatik und verstärkten Halluzinationen beobachtet. Die betroffenen Patienten sprachen typischerweise auf niedrige oder mittlere Dosen von Neuroleptika zunächst gut an; Rezidive machten jeweils Dosissteigerungen erforderlich, bis die Symptomatik schließlich nur noch durch Gabe von Höchstdosen beherrschbar war. Es würde sich also um eine Toleranzentwicklung gegenüber der antipsychotischen Wirkung handeln.« (zitiert nach: ebd., S. 429)

Fragen: Wo bleibt die Auseinandersetzung über diese Themen Brustkrebsrisiko, Suizidalität, Abhängigkeit? Wieso werden die Betroffenen (und vielleicht auch das Personal und die Angehörigen) nicht über diese Risiken aufgeklärt? Ist die Sozialpsychiatrie blind gegenüber diesen Risiken? Wieso hört man als Entgegnung auf den Bericht über suizidale Wirkungen der Neuroleptika nur immer die Plattheit, es gäbe auch noch andere Gründe, sich das Leben zu nehmen? Wird die DGSP die Forderung des BPE an das BMG nach Einführung eines speziellen Suizidregisters unterstützen, unter besonderer Berücksichtigung von beteiligten Psychopharmaka/Elektroschocks, von vorangegangener Fixierung und von anderen Formen vorangegangener psychiatrischer Zwangsmaßnahmen, um geeignete Formen der Suizidprophylaxe zu entwickeln?

Blinder Fleck Nr. 4:
Behandlungsbedingte Schäden allgemein kein Thema

Eine Neuroleptika-Verabreichung nach dem Prinzip des informed consent findet in der Psychiatrie in aller Regel nicht statt. Dies ergaben übereinstimmende Untersuchungen von Betroffenen sowie Psychiatern. Eine Aufklärung, die ihren Namen verdienen würde, findet nicht statt zu Beginn der Behandlung, nicht in deren Verlauf und nicht beim Übergang zur Langzeitbehandlung. Hanfried Helmchen, ein schlauer Kopf im Feld der biologischen Psychiater, publizierte 1981 in einem ausgerechnet »Psychiatrie und Rechtsstaat« betitelten Buch die Gründe für die psychiatrische Zurückhaltung, als er Vorschläge referierte, über das Risiko einer tardiven Dyskinesie spätestens zum Zeitpunkt ihrer beginnenden Manifestation (Sichtbarwerdung) zu informieren oder aber drei Monate oder ein Jahr nach Beginn der Behandlung, denn:

»Vermutlich wäre die Ablehnungsrate sehr hoch, wenn alle akut schizophrenen Patienten über dieses Nebenwirkungsrisiko vor Beginn einer notwendigen neuroleptischen Behandlung informiert würden.« (zitiert nach: ebd., S. 245)

In der Sozialpsychiatrie ist die Auseinandersetzung mit Neuroleptikarisiken und -schäden eher die Ausnahme. 1989 hatte der Bremer Verband der DGSP ein Neuroleptika-Tribunal mit kritischen Fachleuten geplant (Thomas Szasz, Peter Breggin, Lars Martensson, Josef Zehentbauer, Marc Rufer, Peter Lehmann). Leider wurde das DGSP-Tribunal vom damaligen Vorstand unter Klaus Dörner abgeblockt. Über die nächsten Jahre, so das von Klaus Dörner verfasste Protokoll, solle bei Jahrestagungen immer wieder der Kontext der Neuroleptika eingebracht werden (DGSP 1989, S. 2). Bitte klären Sie mich auf, wer außer mir und den beiden ebenfalls außerhalb der Sozialpsychiatrie stehenden Marc Rufer und Josef Zehentbauer, mit denen ich in den letzten Jahren bei DGSP-Kongressen Arbeitsgruppen durchführte, einen Aspekt der Neuroleptikarisiken eingebracht hat.

Wie lebenswichtig – für die Betroffenen – eine Reflektion behandlungsbedingter Schäden wäre, zeigt sich immer wieder an deren authentischen Berichten. Als Beispiel möchte ich die Behandlung Kerstin Kempkers darstellen, die ihr in der Unianstalt Mainz durch Hendrik Uwe Peters widerfuhr, nachzulesen in ihrem Buch »Mitgift – Notizen vom Verschwinden« (Kempker 2000, S. 51/52):

»Sechzehn Jahre später, durch einen Diebstahl in den Besitz der Akten gekommen, erfahre ich, welche Unmengen an Psychopharmaka mir neben den Elektro- und Insulinschocks das Leben, das Denken und Erinnern austreiben sollten. In insgesamt 125 Tagen komme ich in den Genuss folgender exzessiver Psychopharmaka- und Schock-Therapien:

20.12.75 – 25.4.76 Handelsname Gesamtdosis
Neuroleptika Triperidol 1515 Tropfen
  Lyogen 240 mg
  Melleril 17025 mg
  Atosil 350 mg
  Leponex 75 mg
  Haldol 1540 Tropfen
  Neurocil 1650 mg
  Inofal 1 Ampulle
Antidepressiva Sinquan 2600 mg
  Pertofran 1650 mg
  Pertofran-Infusion 825 mg
Tranquilizer Valium 635 mg
  Tavor 305 mg
Barbiturate Medomin 29 Tabletten
  Luminal 0,1 45 Tabletten
Schockbehandlung Alt-Insulin i.m. 2764 Einheiten
  Alt-Insulin i.v. 4260 Einheiten
  E-Schock 6 x
Antiparkinsonmittel Akineton retard 118 Tabletten
Kreislaufmittel Effortil-Depot 36 Tabletten
  Ordinal retard 135 Dragees
  Dihydergot 5520 Tropfen«

40 Insulinkoma-Behandlungen, Elektroschocks, Psychopharmaka en masse, wen wundert es da, dass die damals Jugendliche, die vor der Behandlung lediglich mit der Diagnose einer »krisenhaften Pubertätsentwicklung« versehen war, die anschließenden drei Jahre in verschiedenen Anstalten als nunmehr »Schizophrene« versuchte, ihrem Behandlungstrauma ein Ende zu setzen, indem sie aus allen möglichen Fenstern sprang, sich vor alle möglichen Züge warf und Gifte und Chemikalien aller Art schluckte? Ein Bewusstsein über die potentielle Schädlichkeit psychiatrischer Vorbehandlung hätte vielleicht eine Spur von Unterstützung in einer der nachfolgenden Anstalten bewirkt, z.B. in der Sozialpsychiatrischen Anstalt von Häcklingen, in der Kerstin Kempker am Ende ihrer Odysseus angelangt war. Zu Ehrenrettung Herrn Niels Pörksens, dem damaligen Behandler und Anstaltsleiter, sei allerdings gesagt, dass er Kerstin Kempker immerhin geholfen hat, an die Häcklinger Akten zu kommen. Nach deren Studium schrieb sie:

»Meine Häcklingen-Akte ist mit sechsundzwanzig Seiten extrem dünn und voll gröbster Fehler. In der Anamnese fehlt die Zeit in der Mainzer Uni-Anstalt völlig...« (ebd., S. 113)

Frage: Wie kann man jemandem helfen wollen, wenn man die Augen selbst vor massiven Schäden verschließt, die in der Psychiatrie gesetzt werden?

Blinder Fleck Nr. 5:
Rechtsverletzung in Heimen

Verstöße gegen das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in sozialpsychiatrischen Einrichtungen offenbar gang und gebe, jedenfalls nach meinem Rechtsverständnis. Richter sehen dies ähnlich, siehe der Bericht über ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az: 26 O 133/96).

Drei konkrete Beispiele:

  1. Psychiatrische Tagesklinik Nürnberg; deren Aufnahmekriterien sind: die

    »Entbindung des behandelnden Arztes von der Schweigepflicht gegenüber dem/r betreuenden Sozialarbeiter/in, der jeweiligen Vertretung sowie des/r betreuenden Sozialarbeiter/in gegenüber dem behandelnden Arzt«

    sowie die

    »Bereitschaft zur regelmäßigen Einnahme der vom Arzt verordneten Medikamente« (Psychiatrische Tagesklinik 1996).

    Nach meinem Rechtsverständnis werden hilfesuchende Betroffene genötigt zur Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber Hinz und Kunz sowie die zum Verzicht auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

  2. Verein für Sozialpsychiatrie Saarlouis; der Verein hat einen Konsiliarpsychiater, mit dessen »fachmedizinischen Betreuung und Beratung« die einzelnen Betroffenen sich einverstanden erklären müssen.

    »Sollte sich der Rehabilitand einen anderen Arzt wählen, erklärt er sich damit einverstanden, dass der behandelnde Arzt insoweit von der Schweigepflicht entbunden wird, dass der Konsiliararzt des Vereins für Sozialpsychiatrie gem. e.V. über seinen aktuellen Gesundheitszustand und den daraus ergebenden Konsequenzen informiert wird, damit eine kontinuierliche Abstimmung für die Einrichtung gewährleistet bleibt. (... ) Der/Die Bewohner/in gibt sein/ihr Einverständnis, dass der Einrichtungsträger Rehabilitationsverlauf- und Abschlussberichte an Fachdienste und Institutionen weitergibt, die ihm für die Förderung des/der Betroffenen notwendig erachten lassen. Der/Die Bewohner/in entbindet desweiteren den Träger der Einrichtung von der Schweigepflicht gegenüber wiederum Fachdiensten, Institutionen, aber auch Personen, von denen es fachlich zum Wohle des/der Betroffenen angezeigt ist, sie am Rehabilitationsgeschehen zu beteiligen.« (Verein für Sozialpsychiatrie... 1993)

    Nach meinem Rechtsverständnis beinhaltet auch dieses – 1997 allerdings geänderte – Heimvertragsformular die Nötigung zur Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber Hinz und Kunz. Darüber hinaus wird nach wie vor die vorauseilende Zustimmung zur Anstaltsunterbringung verlangt – offenbar ohne gerichtliche Entscheidung, sondern einzig aufgrund des Psychiaterurteils:

    »Der/Die BewohnerIn ist damit einverstanden, dass er/sie auf ärztliche Anordnung bei schwerer oder länger dauernder Krankheit in ein Krankenhaus eingewiesen wird.« (Verein für Sozialpsychiatrie... 1997, S. 4) [Nachtrag: Der Verein für Sozialpsychiatrie teilte inzwischen mit, dass er ein geändertes Vertragsformular benutzt; P.L. Juni 2001]

  3. Verein zur Betreuung psychisch Kranker e.V., Gießen; dessen Anlage zum Heimvertrag verspricht zwar eine freie Arztwahl, fordert jedoch:

    »Die Bewohner verpflichten sich, die Medikamente entsprechend der ärztlichen Verordnungen einzunehmen und den Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Team zu entbinden. Ebenso wird das Team von seiner Schweigepflicht gegenüber den behandelnden Ärzten entbunden. Ziel ist eine selbstverantwortliche Medikamenteneinnahme. Auf Anordnung des Arztes oder infolge von Absprachen wird die Einnahme der Medikamente vom Team kontrolliert.« (Verein zur Betreuung... 1992)

    Auch dieser Heimvertrag beinhaltet nach meinem Rechtsverständnis die Nötigung zum Verzicht auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit bzw. die Nötigung zur Entbindung von der Schweigepflicht.

Fragen: Warum ist die Sozialpsychiatrie so blind gegenüber diesen Rechtsverletzungen? Oder besteht gar ein spezielles Interesse, diese aufrechtzuerhalten? Wer schickt – offen oder anonym – Heimverträge an den Vorstand des BPE, z.Hd. Klaus Laupichler, Am Alten Sportplatz 10, 89542 Herbrechtingen, um sie von Verbraucherschutzvereinen prüfen und die Trägereinrichtungen gegebenenfalls abmahnen zu lassen?

Blinder Fleck Nr. 6:
Unersättlichkeit der sozialpsychiatrischen Zuständigkeit

Diesen auffälligen Bereichen der sozialpsychiatrischen Nichtzuständigkeit stehen viele Bereiche entgegen, für die sich die Sozialpsychiatrie zuständig erklärt – Bereiche, die nichts mit einer möglichen Stärkung der Rechtsposition von Psychiatriebetroffenen oder mit der Abwehr von Behandlungsrisiken zu tun haben. Meine Frage lautet: Gibt es in diesen Bereichen Probleme, für die die Sozialpsychiatrie sich nicht zuständig wähnt? Neuestes Beispiel ist das Thema Empowerment, das sozialpsychiatrische Profis für die Betroffenen aufgegriffen haben und nun ausschlachten. Einige Bücher liegen schon vor, wobei die Autoren und Herausgeber Betroffene manchmal immerhin gelegentlich zu Wort kommen lassen, andere dagegen gar nicht. Heißt Empowerment nicht etwa, wie dies Judi Chamberlin schon zu Beginn der 90er Jahre definiert hat, »mit der eigenen Stimme sprechen«? Weshalb fühlen sich sozialpsychiatrische Profis nun auch für Empowerment zuständig? Wollen sie demnächst auch noch Weglaufhäuser eröffnen, Asyle für Menschen, die vor der psychiatrischen Behandlung in Anstalten und in gemeindepychiatrischen Einrichtungen weglaufen? Wie wäre es mit Selbsthilfezentren und Beschwerdestellen?

Abschließend erinnere ich an Franco Basaglia und Franca Basaglia-Ongaro und ihren Aufsatz in dem Buch »Befriedungsverbrechen«:

»Es ist grotesk und tragisch, dass Intellektuelle, indem sie sich an die Institutionen der Macht anbinden, unter dem Schein der Hilfeleistung die Opfer der Macht vollends entwaffnen: In der Pose des Samariters geben sie ihnen den tödlichen Kuss.« (Basaglia / Basaglia-Ongaro 1975, S. 22)

Bevor mir jetzt jemand den Spruch Basaglias entgegenhält, richtig angewandt seien Neuroleptika ein Schritt zur Befreiung, schließe ich mit der Bemerkung, dass das Urteil darüber, was richtig und was falsch ist, einzig denen zusteht, die diese Substanzen einnehmen bzw. eingenommen haben bzw. denjenigen, denen sie mit Gewalt verpasst wurden. Alles andere wäre ein weiterer Verstoß gegen das Menschenrecht der Betroffenen auf Selbstbestimmung. Wer mir vorhält, ich hätte nichts zu den von Psychopharmaka unabhängigen psychischen Leiden von Psychiatriebetroffenen gesagt, dem muss ich antworten, dass dies nicht das Thema war, das ich mir gestellt habe. Ich habe auch nichts zu den Gefahren einer Formaldehydvergiftung gesagt, auch nichts zum Waldsterben.

Ich hoffe, ich habe dazu beigetragen, Sie für die nicht immer optimale Beachtung unserer Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde zu sensibilisieren. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Literatur

  • Basaglia, Franco / Basaglia-Ongaro, Franca: »Befriedungsverbrechen«, in: Franco Basaglia u.a., »Befriedungsverbrechen. Über die Dienstbarkeit von Intellektuellen«, Frankfurt am Main 1980, S. 11-61

  • Breggin, Peter: »$ 6.7 million awarded in Risperdal tardive dyskinesia case«, 2000; siehe www.peter-lehmann-publishing.com/articles/others/breggin_risperdal.htm

  • DGSP: Protokoll der Sitzung des erweiteren Vorstands vom 24.11.1989

  • Dörner, Klaus / Plog, Ursula: »Irren ist menschlich«, 7. Aufl., Bonn 1992

  • Janssen-Cilag / Organon: Werbeanzeige, in: Fortschritte der Neurologie Psychiatrie, 65. Jg. (1997), Nr. 4, S. A1-A2

  • Linde, Otfried K.: »Zum Stand der Psychopharmakologie«, in: Pharmazeutische Zeitung, 121. Jg. (1976), Nr. 43, S. 1695-1704

  • Naber, Dieter: »Schizophrene in Deutschland – Per Rezeptblock ausgegrenzt?«, in: Medical Tribune, 35. Jg. (2000), Nr. 21

  • Neumann, Harald: »Bemerkungen eines Krankenhauspsychiaters zur Dauermedikation schizophrener Kranker«, in: Medicina experimentalis, Band 5 (1961), S. 328-334

  • Psychiatrische Tagesklinik Nürnberg: »Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen«, in: Infoblatt Psychiatrie (Nürnberg), Heft 26 (April 1996), S. 17-18

  • Schindler, Raoul: »Rezidivverhütung im Zeitalter von Depotneuroleptika und sozialer Psychiatrie«, in: Nervenarzt, 47. Jg. (1976), Nr. 5, S. 347-350

  • Verein für Sozialpsychiatrie e.V., Gießen, Heimvertrag, 1992

  • Verein für Sozialpsychiatrie e.V., Saarlouis, Heimvertrag, ca. 1993

  • Verein für Sozialpsychiatrie e.V., Saarlouis, Heimvertrag, 1997


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