Nutzerkontrolle via Internet Nutzerkontrolle ist kein Ziel der Psychiatriereform. Psychiatrischer Machtgebrauch ist kaum sanktionsfähig. Am Beispiel des White Paper, eines die Menschenrechte Zwangsuntergebrachter nur mangelhaft berücksichtigenden Entwurfs des Europarats, wird deutlich, dass sich das Internet als Medium zu ersten Ansätzen der Nutzerkontrolle eignet.
Beispiel für letztere Gruppe, die in psychiatrischen Medien in aller Regel vergessen wird, ist Kerstin Kempker. Sie zeigt in ihrem Buch »Mitgift Notizen vom Verschwinden«, das sich wie ein Krimi liest, wie sie als Jugendliche aus nichtigem Anlass vom damaligen Leiter der Universitätsnervenklinik Mainz und späteren Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Nervenheilkunde ohne informierte Zustimmung mit Insulinkoma- und Elektroschocks sowie einer abstrusen Psychopharmaka-Kombination krank und verrückt gemacht wurde. Als Ergebnis dieser Behandlung vegetierte sie jahrelang in psychiatrischen Einrichtungen dahin und unternahm eine Reihe dramatischer Suizidversuche, um den Behandlungstraumata zu entkommen (1). Wer wollte einen Nutzen für die Betroffene behaupten angesichts einer Behandlung, die wegen des privat versicherten Vaters der Betroffenen lukrativ für den Behandler gewesen sein mag, jedoch lediglich dank eines Heeres von Schutzengeln nicht zum Tode führte? Die Überlebende eine Nutzerin? Wie könnte eine Kontrolle aussehen, die ein »Nutzer«-widriges Psychiaterverhalten in die Schranken weist und sanktioniert? Mögliche Bereiche von »Nutzer«-Kontrolle »Nutzer«-Kontrolle könnte stattfinden in stationären und ambulanten psychiatrischen Einrichtungen, Heime inklusive. Sie müsste basieren
Wie weit hierzulande »Nutzer«-Beteiligung von »Nutzer«-Kontrolle ganz zu schweigen gediehen ist, wurde bei der Planung des Festaktes zur Feier »25 Jahre Psychiatrie-Enquete Bilanz und Perspektiven der Psychiatrie-Reform« am 21. November im Bonner »Wasserwerk« deutlich, wo ursprünglich kein einziger Psychiatriebetroffener sprechen sollte. Erst die freundliche Kritik des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener (BPE) führte dazu, dass wenigstens eine Grußbotschaft seines Vertreters abgegeben werden durfte; die aktive Teilnahme an der Pressekonferenz blieb dagegen verwehrt. Dieses Beispiel mag ausreichen, um den Stellenwert von »Nutzer«-Kontrolle innerhalb der deutschen Psychiatriereform der letzten 25 Jahre aufzuzeigen. Mit positiver Gestimmtheit lassen sich natürlich überall Keime der Änderung ausmachen. Psychoseseminare, in denen Angehörige, Profis und Betroffene ihre Erfahrungen austauschen und möglicherweise zu einer Evolution des psychiatrischen Denkens beitragen, soll es schon in über 100 Städten geben, allerdings meist ohne Beteiligung von Psychiatern, der aufgrund ihrer Machtposition wichtigsten Gruppe psychosozial Tätiger. Hier und da sitzt eine Betroffene in einem lokalen oder einem regionalen Gremium, und sogar Selbsthilfe wird vereinzelt gefördert. Man wird sehen, ob der BPE-Antrag auf Finanzierung eines Modellprogramms »Psychiatrie-Erfahrene beraten Psychiatrie-Erfahrene«, beantragt für die Modellregionen Berlin-Brandenburg und Ruhrgebiet, vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) finanziert wird. Die Nachrichten im Vorfeld, dafür sei kein Geld da, bieten wenig Anlass zu Optimismus. Das Internet als Medium der »Nutzer«-Kontrolle Etwas Optimismus gestattet dasjenige Mittel der »Nutzer«-Kontrolle, das aufgrund seiner von Zensur und Macht freien Beschaffenheit optimal scheint: das Internet. Dankenswerterweise finanzierte das BMG im vergangenen Jahr dem BPE fünf Monate lang eine Viertelstelle, so dass eine Website (www.bpe-online.de) entwickelt werden konnte, die als öffentliche Beschwerdeinstanz genutzt werden kann und auf der sich eine Vielzahl von Informationen und Angeboten finden:
Beispiel White Paper Ein Beispiel für den Wert des Internet ist die Diskussion um das »White Paper über den Schutz der Menschenrechte und der Würde von Menschen, die an einer Geistes-Störung leiden, insbesondere jener, welche als unfreiwillige Patienten in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind«, verfasst von einem in seiner Zusammensetzung geheimen Arbeitskreis des Steering Committee on Bioethics des Europarates und publiziert aus Gründen der öffentlichen Konsultation in der Absicht, Richtlinien festzulegen, welche in einer neuen Rechtsurkunde des Europarates zu verankern sind. Mit geringem Aufwand und ständig aktualisiert lassen sich nun die Grabenkämpfe deutlich machen, die die Beteiligten im psychiatrischen Feld führen. Das White Paper soll auf europäischer Ebene einen Mindeststandard von Menschenrechten Zwangsuntergebrachter liefern, ist inhaltlich allerdings derart tief angesiedelt, dass es einzig Lobotomien an Kindern und Elektroschocks ohne Anästhesie und ausschließt sowie ein eigenes Nachtkästchen am Bett fordert. Dafür will es Zwangsbehandlung auch im ambulanten Bereich zulassen. Noch nicht einmal vor zwangsweise verabreichten Elektroschocks, vor Zwangsunterbringung ohne richterliche Überprüfung und vor Zwangssterilisation sollen die Betroffenen geschützt sein. Ohne das Medium Internet hätte man die Gefahren dieses zur psychiatrischen Willkür ermunternden Entwurfs des Europarates einer breiteren Öffentlichkeit vermutlich kaum aufgezeigt. So jedoch können sich alle Interessierten sofern sie Zugang zum Internet haben rasch und einfach informieren, wie sich die Verbände zu Menschenrechten stellen zum Beispiel dem Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Schutz vor Diskriminierung. Im Fall des White Paper etwa lehnen in Deutschland vom Dachverband Psychosozialer Hilfsvereinigungen über den Paritätischen Wohlfahrtsverband bis hin zum BPE und dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit alle den Entwurf einmütig ab. Einzig den von der Pharmaindustrie gesponserten organisierten Angehörigen, dem »Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker«, gingen die geplanten Freiräume für psychiatrische Zwangsbehandlung nicht weit genug: nachzulesen unter der Internetadresse www.antipsychiatrieverlag.de/artikel/recht/uebersicht.htm. Noch mehr Internet Andere Websites, deren Inhalte gleichsam als »Nutzer«-Kontrolle wirken können, sind die des Weglaufhauses in Berlin (https://weglaufhaus.de/), des Weltverbands von Psychiatriebetroffenen (http://wnusp.net/), des Europäischen Netzwerks von Psychiatriebetroffenen (www.enusp.org), von PSYCHEX (http://psychex.org) sowie des Antipsychiatrieverlags (www.antipsychiatrieverlag.de), wo sich beispielsweise Literatur über Risiken und »Neben«-Wirkungen von Psychopharmaka und Elektroschocks findet, die Grundlage von Schadenersatzforderungen sein kann: heutzutage die wirksamste Form der »Nutzer«-Kontrolle. Wenn nun das Argument kommt, das Internet sei eine elitäre Angelegenheit für junge Leute und habe so gar nichts mit den unmittelbaren Interessen der Betroffenen vor Ort zu tun, kann dies zutreffen, wenn man zum Beispiel an deren Zustand unter Psychopharmaka denkt, der eine aktive Teilnahme am Leben oft unmöglich macht und von Psychiatern mit »Zombiesyndrom«, »künstlicher Winterschlaf« oder »vita minima« umschrieben wird (2). Doch gibt es nicht überall einzelne hilfsbereite Menschen, die ihre Kompetenzen gerne an andere weitergeben? Denken wir doch nur an Ronald Bartle, der seit Juni 2000 BPE-Mitglieder auch blutige AnfängerInnen finanziert vom BPE bei Computerproblemen aller Art berät (z.B. Kauf, Gebrauchtkauf, Aufrüstungen, Software- und Bedienungsfragen). Seine Telefon- und Fax-Nummer steht in jedem BPE-Mitgliederrundbrief. Gerade angesichts schlechter Ausgangsbedingungen kann die Konsequenz nur sein,
Wer wollte die heilsame und sozial integrative Wirkung von Kommunikation mit der Welt der außerhalb psychiatrischer Zuständigkeit gelegenen Wirklichkeit in Frage stellen, wie auch die Notwendigkeit, alle möglichen Hilfen zur Flucht aus dem psychiatrischen System in die Wirklichkeit (3) bereitzustellen? P.S. "Künftig sollen sich Gefangene in Haft per Computer weiterbilden können." Dies meldete die Berliner Zeitung am 7. januar 2004 auf S. 15 unter der Überschrift "Per Internet im Gefängnis lernen". Neben Berlin würden sich fünf weitere Bundesländer an dem Projekt der Technischen Universität Berlin. E-Learning im Strafvollzug würde mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Weshalb sollte eine solche Förderung nicht auch für Psychiatriebetroffene möglich sein? Literatur
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