Eröffnungsrede zur Einweihung des Mahnmals für die in Bethel von 1934 bis 1945 zwangssterilisierten Menschen

Dorothea-Sophie Buck-Zerchin

Verleugnet – Vergessen

Am 18. Juni 2000 wurde auf Initiative des Arbeitskreises »Trialog« in Bethel ein Mahnmal zum Gedenken an die Opfer der dort in der NS-Zeit zwangssterilisierten Menschen eingeweiht. Die Autorin kennt die Kollaboration der Betheler Anstalten mit dem NS-Regime und deren aktive Mitwirkung an der Durchführung des Erbgesundheitsgesetzes aus eigener leidvoller Erfahrung.


Als Kinder aßen wir für Bethel Schwarzbrot. Einen halben Pfennig bekamen wir für jede verzehrte Schnitte, weil sie gesünder als Graubrot sei. Den Erlös schickte mein Vater für meine jüngere Schwester und mich an Pastor Fritz von Bodelschwingh. In einem reizenden Brief dankte er uns fürs Schwarzbrotessen. Bethel wurde in unserem Elternhaus, einem Pfarrhaus, als Inbegriff der christlichen Nächstenliebe verehrt. Wir Kinder lasen den »Boten von Bethel« mit seinen anrührenden Geschichten über die kranken Kinder voller Anteilnahme. Sogar bei der Einweihung unseres von meinem Vater gezimmerten Kindergartenhauses wollte ich den »Boten von Bethel« vorlesen. Mein älterer Bruder protestierte. »Unfrommes Biest!« beschimpfte ich ihn.

Als Patientin in Bethel

Als ich mit gerade 19 Jahren selbst 11 Wochen Patientin der geschlossenen »Unruhigen Station« von »Haus Magdala« in Bethel war, einem »Haus für Nerven- und Gemütsleiden«, wie es damals hieß, erlebte ich Bethel ganz anders als wir es im »Boten von Bethel« gelesen hatten. Dieses Bethel löste so tiefe Ängste in mir aus, wie ich sie nie zuvor und seither erlebte. Am meisten ängstigte mich, dass niemand mit uns sprach. In meiner neunmonatigen Zeit in diesem Haus erlebte ich nicht ein einziges Gespräch der Ärzte und Hauspfarrer mit mir. Der Chefarzt kam jeden Morgen mit den Assistenzärzten und der Hausmutter. Er gab uns die Hand und sagte »Guten Morgen«, aber er sprach nicht mit uns. Als Schüler von Emil Kraepelin beobachtete er nur unsere Symptome. Auch miteinander sollten wir Patientinnen dieser Station nicht sprechen. Unsere beiden Hauspfarrer sprachen ebenfalls nicht mit uns. Sie gingen von Bett zu Bett, ergriffen die Hand der darin liegenden Patientin und sprachen einen Bibelvers, ohne ein persönliches Wort an uns zu richten. Tiefer kann ein Mensch nicht entwertet werden, als ihn keines Gespräches für wert oder fähig zu halten.

Quälende Behandlung mit Strafcharakter

An der hellgrünen Wand mir gegenüber stand in großer Schrift das Jesuswort »Kommet her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid. Ich will euch erquicken!« Erquicken nicht mit einem freundlichen Wort, um unsere Angst vor der ungewohnten Einsperrung zu nehmen, oder durch ein Aufnahmegespräch, das es hier nicht gab. Erquicken nicht mit einer Beschäftigung, sondern »erquicken« mit den hier üblichen Kaltwasserkopfgüssen; Dauerbädern, in denen ich unter einer über die Wanne gespannten Segeltuchplane 23 Stunden von einer Visite zur nächsten lag. Mein Hals war in einem steifen Stehkragen eingeschlossen. »Erquicken« mit der gefürchteten »nassen Packung«, in kalte, nasse Tücher so fest eingebunden, dass man sich nicht mehr bewegen konnte. Die Tücher wurden durch die Körperwärme erst warm, dann heiß. Ich schrie vor Empörung über diese unsinnige Fesselung in den heißen Tüchern. Dass Bethel das Vernünfige und Natürliche wie Gespräche und Beschäftigung durch diese quälenden Beruhigungsmaßnahmen mit ausschließlichem Strafcharakter ersetzte und das unter dem Jesuswort, fand ich so unheimlich, dass ich allen Ernstes glaubte, hier dem Teufel, den Jesus als den »Vater der Lüge« bezeichnet hatte, ausgeliefert zu sein.

Zwangssterilisation oder 25 Jahre Anstalt...

Als ich die Stationsschwester nach den Narben meiner jungen Mitpatientinnen in der Mitte über der Scheide befragte, erklärte sie mir diese als »Blinddarmnarben«. Hatte man uns auch darin zu Hause belogen, dass der Blinddarm seitlich säße? Bethel als »Stadt der Barmherzigkeit«, als »Gottes Stadt«, konnte hier nur eine Lüge sein. Ich sang gegen meine tiefen Ängste an »Und wenn die Welt voll Teufel wär und wollt uns gar verschlingen, so fürchten wir uns nicht so sehr, es soll uns doch gelingen...«

Dieses Verschweigen nicht nur der Sterilisationsnarben, sondern auch, dass die Operation, der ich unterzogen wurde, eine Sterilisation sein, war hier offenbar üblich, obwohl das Erbgesundheitsgesetz vorschrieb, dass die Sterilisandin von den Ärzten aufgeklärt werden müsste. Meine Mutter war bei ihrem Besuch in »Haus Magdala« vor die Wahl gestellt worden, entweder meiner Sterilisation zuzustimmen oder mich bis zu meinem 45. Lebensjahr in der Anstalt zu lassen. Mit 19 Jahren war man damals noch nicht mündig.– »Das ist ja noch viel schlimmer!« Erschrocken stimmte sie zu. Das erzählte sie mir viele Jahre später.

Auch nach der Operation erfuhr ich nicht von einem Arzt oder einer Schwester, was gemacht worden war, sondern von einer Mitpatientin, einer Diakonisse, die nach einem Autounfall im Haus lebte.

Verzweifelt ließ ich mir die Haare abschneiden. Ich fühlte mich nicht mehr als volle Frau. Wenigstens die Haare wollte ich noch wachsen sehen, wenn meine Entwicklung nun stillstand. Als »minderwertige Geisteskranke« hatte Bethel mich ohne ein einziges Gespräch zwangssterilisiert. Ich wusste, dass ich nicht mehr heiraten durfte, weil Ehen zwischen Zwangssterilisierten und Nicht-Sterilisierten verboten waren. Dass ich meinen lang vorbereiteten Wunschberuf der Kindergärtnerin nicht mehr erlernen durfte, überhaupt keinen sozialen Beruf.

Bethel setzt »Erbgesundheitsgesetz« mit Härte durch

In der Dokumentation zweier Ärzte der Bremer Gesundheitsbehörde von 1984 »Zwangssterilisiert – Verleugnet – Vergessen« heißt es über die Zwangssterilisation in Bethel:

»In den Anstalten der Inneren Mission, so auch in Bethel, wo Villinger in den ersten Jahren des Faschismus als ärztlicher Direktor arbeitete, war das Gesetz mit besonderer Härte durchgesetzt worden. Die Leitung der Inneren Mission hatte sich frühzeitig für ein Sterilisationsgesetz ausgesprochen. In Bethel wurden 1934 insgesamt 3069 Patienten betreut. Ende 1934 waren bereits 1970 Sterilisationsanzeigen erfolgt., davon allein 1775 bei solchen Patienten, die als dauernd anstaltsbedürftig eingestuft worden waren. Der Anstaltsarzt legte 1934 in 15 Fällen Einspruch gegen einen ablehnenden Bescheid des Erbgesundheitsgerichtes ein, in 14 Fällen ordnete dann das Obergericht die Unfruchtbarmachung an. Im selben Jahr verübten dort zwei Kranke nach dem Sterilisierungsbeschluss Selbstmord...« (Dr. med. N. Schmacke und Dr. med. H.-G. Güse)

Mit dem frühzeitigen Ausspruch der Leitung der Inneren Mission für ein Sterilisierungsgesetz werden die Autoren die Fachkonferenz für Eugenik in Treysa vom 18. bis 20. Mai 1931 – schon zwei Jahre vor dem NS-Regime 1933 gemeint haben. An dieser Konferenz hatten neun theologische Anstaltsleiter, unter ihnen Pastor Fritz von Bodelschwingh und sieben leitende Ärzte teilgenommen. Außer dem Sterilisationsgesetz forderten sie die Verabschiedung des Bewahrungsgesetzes zur Asylierung behinderter Menschen.

Weiter heißt es im Treysaer Protokoll:

»Zur Vereinfachung und Verbilligung der ›fürsorgerischen Maßnahmen für Minderwertige und Asoziale‹ beschlossen sie, ›die wohlfahrtspflegerischen Leistungen auf menschenwürdige Versorgung und Bewahrung zu begrenzen‹ für alle, ›die voraussichtlich ihre volle Leistungsfähigkeit‹ nicht wieder erlangen.«

Diese beschlossene bloße Verwahrung ohne eine Beschäftigung und Abwechslung, wie ich sie 1936 in Bethel erlebte, bezeichnen sie im Protokoll als »differenzierte Fürsorge«, die geforderte Sterilisierung als einen Akt der »Nächstenliebe«, während sie die Patienten als Minderwertige und Asoziale«; abwerteten.

Als 2 Jahre später, am 14. Juli 1933 das Erbgesundheitsgesetz erlassen wurde, hieß es in einer »Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom Dezember 1933: »Der Antrag soll nicht gestellt werden, wenn der Erbkranke... wegen Anstaltsbedürftigkeit in einer geschlossenen Anstalt dauernd verwahrt wird.«

Zwangssterilisiert wurden dagegen diejenigen, die aus den Anstalten wieder nach Hause oder ins Arbeitsleben entlassen wurden, in Anstaltsbetrieben arbeiteten oder Ausgeherlaubnis hatten. In Bethel waren das die hier genannten 1176 Menschen. Die Leiden der ohne eine Beschäftigung in geschlossenen Häusern und Stationen nur »menschenwürdig Verwahrten«, die zwar nicht sterilisiert wurden, aber auf diese Weise verkümmern mussten, mag man sich erst recht nicht vorstellen.

Dabei hatte nur 20km von Bethel entfernt Dr. Hermann Simon seit 1923 in Gütersloh die Arbeits- und Beschäftigungstherapie für alle Patienten – auch der geschlossenen Abteilung – mit vollem Erfolg eingeführt. Ich erlebte sie 1946 in Gütersloh drei Monate lang; und wieviel leichter die Arbeit auch für die Schwestern dort war, die keine untätig verwahrten und darum unruhigen Patientinnen zu beruhigen hatten, weil wir alle arbeiteten.

Friedrich von Bodelschwingh: »Hoffnung auf Entschädigung krankheitsbedingt«

Die beiden Ärzte der Bremer Gesundheitsbehörde zitieren in ihrer Dokumentation (s.o.) auch die Stellungnahme des späteren Nachfolgers von Pastor Fritz von Bodelschwingh, seines Neffen Pastor Friedrich von Bodelschwingh. 1965 hatte der Wiedergutmachungsausschuss des Deutschen Bundestages ihn als Experten für eine Wiedergutmachung auch an den Zwangssterilisierten hinzugezogen. Vermutlich nahm man an, dass er die Interessen der Zwangssterilisierten vertreten werde und wusste wohl nicht, dass Bethel und die Innere Mission sich schon 1931 für ein Sterilisierungsgesetz ausgesprochen hatten.

Pastor Friedrich von Bodelschwinghs Stellungnahme am 21. Januar 1965 wird im Protokoll des Wiedergutmachungsausschusses folgendermaßen zitiert:

»Gäbe man den Sterilisierten selbst einen Entschädigungsanspruch, so werde nur Unruhe und neues schweres Leid über diese Menschen gebracht, die diese Dinge nicht übersehen können und in denen sich nunmehr – krankheitsbedingt – die Vorstellung festsetzte, sie müssten auf jeden Fall entschädigt werden.«

Um unser damaliges Leid hatten sich Bethels Ärzte und Hauspfarrer mit keinem Wort gekümmert. Offenbar hatte auch Pastor Friedrich v. Bodelschwingh ebenso wie seine Vorgänger nie mit einem in Bethel zwangssterilisierten Bewohner gesprochen. Sonst hätte er unsere Hoffnung auf eine Rehabilitierung durch eine Entschädigung nicht als »krankheitsbedingt« abwerten können. Dass ein einzelner Mensch, dazu ein Pastor v.Bodelschwingh die Hoffnungen von 1965 sicher noch lebenden 25O.000 bis 300.000 Zwangsterilisierten zunichte machen konnte, offenbart die Fragwürdigkeit einer Anstaltshierarchie, in der die Betroffenen nicht gehört wurden.

Vier Jahre zuvor – 1961 – war Dr. Richard Wilmanns, unter dessen einheitlicher Verantwortung die Sterilisationen in Bethel durchgeführt worden waren, im »Richard-Wilmanns-Weg« geehrt worden.

In Bethel hat man sich bei den rigorosen Zwangssterilisationen ohne ein Gespräch mit uns auch nicht vergegenwärtigt, dass allen als »erbkrank« Zwangssterilisierten der Besuch einer weiterführenden Schule oder auch nur höheren Schule durch Runderlass vom 22. März 1935 verboten war. In unserem »Bund der ›Euthanasie‹-Geschädigten und Zwangssterilisierten« mit anfangs 1000 Mitgliedern, von denen seit der Gründung (1987) 235 Mitglieder gestorben sind, war ich die Einzige, die 1942 eine weiterführende Schule, die Städel-Kunsthochschule in Frankfurt am Main besuchen konnte. Und das wohl auch nur, weil ich bei der ärztlichen Untersuchung die Frage nach vorausgegangenen Operationen verneint hatte. Zwangssterilisierten Mitbürgerinnen blieb also nicht nur die Ehe mit nicht sterilisierten Partnern, sondern auch eine qualifizierte berufliche Existenz versagt, trotz gleicher Verpflichtungen, z.B. Dienstverpflichtungen während des Krieges. Ohne eine weiterbildende Schule, z.B. Berufsschule, waren sie in ihrer Existenz schwer benachteiligt. Von den seelischen Folgen, lebenslang als »minderwertig« abgestempelt worden zu sein, ganz zu schweigen.

Das Schweigen brechen!

Es ist Prof. Klaus Dörner zu danken, seinerzeit Klinikchef in Gütersloh, dass er ab Januar 1984 in einer Briefaktion den Bundespräsidenten, Bundeskanzler, die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien, die evangelische und katholische Kirchenleitung, die Wohlfahrtsverbände und viele andere – auch die Bethelleitung – von der Notwendigkeit einer Rehabilitierung der zwangssterilisierten und der die »Euthanasie«-Anstalten überlebenden sowie der ermordeten Opfer der NS-Psychiatrie überzeugen konnte.

Nach einer Anhörung der vergessenen NS-Opfer im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 24. Juni 1987 erhalten die Zwangssterilisierten ab 1990 eine monatliche Beihilfe von 100 DM, wenn sie ab 1981 eine einmalige Zahlung von 5000 DM beantragt und erhalten hatten unter der Bedingung, dass sie eine »Vereinbarung mit der Bundesregierung« unterschrieben hatten, »dass mit dieser Einmalzahlung von 5000 DM alle Ansprüche aus der Zwangssterilisierung abgegolten sind«. Seit Mitte des Jahres 1998 wurden die 100 DM auf 120 DM erhöht. Von den 350 bis 400.000 zwangssterilisierten Menschen beantragten nur 13.000 eine Beihilfe. Viel mehr lebten zu dieser Zeit auch gar nicht mehr, obwohl es heute noch Betroffene gibt, die von dieser Möglichkeit nichts wissen. In den Medien wurde kaum informiert. Erst eine bundesweite Unterschriftenaktion von 1994 trug zur Aufhebung der Sterilisationsbeschlüsse im August 1998 bei. Die »Euthanasie«-Geschädigten erhielten dagegen nur eine Einmalzahlung, und auch nur dann, wenn sie sich in einer Notlage befanden. Von den 200 »Euthanasie«-Geschädigten unseres Bundes erhielten nur sieben Mitglieder diese Einmalzahlung.

Ohne ein Gespräch konnten Bethels Ärzte und Pfarrer auch nichts über unsere Psychoseinhalte und ihre Sinnzusammenhänge mit vorausgegangenen Konflikten, mit unserer Lebensgeschichte wissen. Wenn aber nicht einmal Bethels Pfarrer mit uns sprachen, konnte man dieses Wissen auch von den Gemeindepfarrern und Bischöfen nicht erwarten. Darum waren das Schweigen der evangelischen Kirchenleitungen zu den Morden an den Bewohnern ihrer eigenen kirchlichen Einrichtungen und die jahrelangen nur theologischen Gutachten zur »Euthanasie« durch die Theologen der »bekennenden Kirche«, ohne die von Mord bedrohten Menschen ihrer Einrichtungen aufzusuchen und aus dieser Begegnung ihr Gewissen zu befragen, auch eine Folge ihrer fehlenden Kenntnis.

Auch die heutigen Psychose- und Depressionserfahrenen in unserem 1992 gegründeten »Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener« bedauern die Unkenntnis vieler Theologen. Dabei braucht es nicht zu bleiben. Da in der Psychose Inhalte unserer eigenen unbewussten Seele ins Bewusstsein einbrechen, um vorausgegangene seelische Konflikte oder Belastungen zu lösen, die wir mit unseren bewussten Kräften nicht lösen konnten, liegt es nahe, dass aus der Tiefe dieses normalerweise Unbewussten auch religiöse Erfahrungen sogar bei Menschen aufbrechen, die nie zuvor mit Religion zu tun hatten.

Wie sehr wünschen wir uns Einsichten der Theologen, wie sie der Klinikseelsorger in der Psychiatrischen Klinik Heiligenhafen/Ostsee Ronald Mundhenk in seiner Dissertation im Fachbereich Evangelische Theologie »Sein wie Gott – Aspekte des Religiösen im schizophrenen Erleben und Denken« im Paranus-Verlag 1999 herausgab. Seine Arbeit wurde ermöglicht »durch unzählige Gespräche mit >psychisch kranken< Menschen, die mir ihr Vertrauen schenkten«. Zitat: »Könnte es sein, dass Schizophrene manchmal die vom christlichen Glauben eigentlich begabten Menschen sind?« Und an anderer Stelle: »Welches Wissen über den Menschen, über seine Abgründe, über seine Sehnsucht und Religiosität ginge verloren, wenn es die Schizophrenie nicht gäbe?«

Forderungen an die Kirche

Ist es zuviel erwartet, dass Bethels Kirchliche Hochschule in Zukunft psychoseerfahrene Menschen als Referenten und zum Gespräch über das religiöse Erleben in der Psychose einlädt und sich dafür einsetzt, dass auch andere theologische Ausbildungsstätten für Gemeindepfarrer und Seelsorger diesem Beispiel folgen?

Als Hans Krieger 1990 meinen Schizophrenie- und Heilungsbericht »Auf der Spur des Morgensterns – Psychose als Selbstfindung« ( unter dem Anagram »Schizophrenie« = Sophie Zerchin) im List-Verlag herausgab, schrieb mir Dr. Niels Pörksen:

»Ich weiß, wie schlimm es für alle Patienten war, dass wir als Ärzte bis in die Anfänge der 70er Jahre gelernt haben, mit psychisch Kranken möglichst nicht persönlich zu sprechen, ihre psychotischen Erlebnisse als nicht nachvollziehbar einzustufen. Sich nicht ernst genommen fühlen, hängen gelassen werden mit Ängsten und Erlebnissen, die einen überschütten, abgespeist werden mit Unverbindlichkeiten und Medikamenten – das alles ist über lange Zeit psychiatrischer Alltag gewesen.«

Auch wenn Bethel die wichtigsten religiösen Erfahrungen meines Lebens als »geisteskrank« mit der Zwangssterilisation bekämpfte, trugen sie mich doch seit 1936 bis in mein 84. Lebensjahr. Aber ich konnte sie mir nur im Widerstand gegen die psychiatrischen und theologischen Sichtweisen erhalten. Heilung sollte aber mit der Psychiatrie gewonnen werden können. Das war zu meinen Psychiatriezeiten einer gesprächslosen Psychiatrie nicht möglich. Seit der ärztlichen Leitung durch Dr. Niels Pörksen hat sich das in Bethel geändert. Auch die religiösen Erfahrungen konnten in einer Gesprächsgruppe mit der Psychologin Renate Schernus in ihrem positiven Sinn besprochen werden. Ob auch Bethels Pfarrer solche Gesprächsgruppen anbieten, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich wünsche mir in allen kirchlichen Psychiatrien der Diakonie und der Caritas ein christliches Menschenbild anstelle des psychiatrischen Maßstabes der NORM und ein Psychoseverständnis, das diesem christlichen Menschenbild entspricht, als Entwicklungs- und Reifungsmöglichkeit. Diese Sicht der Psychose kennzeichnet das Soteria-Modell. Sein Begründer, der amerikanische Psychiater Dr. Loren Mosher geht von den Erfahrungen und Bedürfnissen der Patienten aus, statt von den Bedürfnissen der Institutionen und ihrer Ärzte und Träger. Bisher wurde dieses Modell wohl nur von kommunalen Psychiatrien verwirklicht.

Am Ende seines Lebens setzte Jesus die Solidarität mit den geringst Geachteten zum einzigen Maßstab für die Annahme des Menschen: »Was Ihr einem dieser meiner geringsten Brüder getan habt, das habt Ihr mir getan.« Seine Identifikation gerade mit ihnen beinhaltet auch, dass Gottes Geist nicht nur in alten Zeiten in den biblischen Gestalten wirkte. Auch sie waren auffällig geworden. Sie hörten Stimmen, erlebten Visionen, fühlten sich vom Geist getrieben. Wer als heutiger Mensch solche überwältigenden Erfahrungen macht, die der heutigen NORM erst recht nicht entsprechen, braucht das Verständnis der Theologen. Wenn Bethels Kirchliche Hochschule sie dazu befähigen könnte, wären die Leiden der in Bethel Zwangssterilisierten nicht ohne eine positive Wirkung, nicht ohne einen Sinn geblieben.


Dorothea Buck war Bildhauerin und Ehrenvorsitzende des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener e.V. und lebte in Hamburg. Ihre Autobiographie »Auf der Spur des Morgensterns – Psychose als Selbstfindung« ist original bei Econ & List erschienen unter dem Pseudonym »Sophie Zerchin«