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Beschlossen auf der Tagung »Modelle für Recht und Transparenz
in der Psychiatrie«, des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V.
in Kassel, 24. September 2000
Forderungen des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener
Patientenvertrauensleute!
Psychiatriebetroffene sind die einzigen Menschen in rechtsstaatlichen
Demokratien, denen die Freiheit entzogen werden darf, ohne eine Straftat
begangen zu haben und die behandelt werden dürfen, ohne dass sie
einverstanden sind.
Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte erfordert einen Ausgleichfaktor
in Form einer unabhängigen, kompetenten und legitimierten Beschwerdeinstanz
für Menschen in psychischen Notlagen, denen Unrecht widerfahren ist
oder widerfährt.
Deshalb fordern wir, der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener, eine
einheitliche gesetzliche Verankerung mit dem Rechtsanspruch, von Patientenvertrauenspersonen,
bzw. Patientenanwälten vertreten zu werden.
Das Gesetz muss umfassen:
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Unabhängigkeit
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Parteilichkeit, d.h. Sichtweise des Betroffenen transportieren
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Hauptamtlich (auch Teilzeit)
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An den Auftrag des Beschwerdeführers gebunden
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Ständige Erreichbarkeit der Patientenvertrauensperson bzw. des
Patientenanwalts, auch durch aktive Kontaktaufnahme
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Zuständig für den stationären und ambulanten Bereich,
einschließlich forensischer Einrichtungen
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Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Institutionen
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Recht und Pflicht zum Aufzeigen struktureller Mängel durch Beteiligung
mit Stimmrecht in Entscheidungsgremien
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Kooperation und Vernetzung mit Betroffenengruppen
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Angemessene Qualifikation und Qualifizierung der Patientenvertrauensleute
bzw. des Patientenanwalts
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Beteiligung mit Vetorecht bei der Wahl von Patientenvertrauenspersonen
bzw. Patientenanwälten durch Psychiatriebetroffene
- Kontrollinstanz mit Sanktionsmöglichkeiten der Arbeit der Patientenvertrauensperson
bzw. des Patientenanwalts durch Psychiatriebetroffene.
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