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In: Jürgen Bombosch / Hartwig Hansen / Jürgen Blume (Hg.): »Trialog praktisch. Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige und Professionelle gemeinsam auf dem Weg zur demokratischen Psychiatrie«, Neumünster: Paranus Verlag 2004, S.126-134 / PDF. Zuletzt überarbeitet am 25. Januar 2012

Peter Lehmann

Das trialogische Weglaufhaus?

Über das Ernst-Nehmen von Partnerschaft im psychiatrischen Bereich

Im psychiatrischen Bereich Erfahrungen und Kenntnisse gleichberechtigt und auf der selben Augenhöhe auszutauschen setzt Gleichberechtigung der Beteiligten voraus. Dass der gleichberechtigte Umgang kurz bevor steht, ist reines Wunschdenken (Lehmann 2000). Der »Trialog« stellt lediglich den Gedankenkonstrukt einer Interessensgleichheit und Gleichberechtigung der Beteiligten dar. Jeglicher Beleg einer echten Partnerschaft ist bis heute Mangelware. Wie eine echte Partnerschaft aussehen könnte, veranschaulichen die unten angeführten Beispiele.

Kritik am Trialog

Die vorgegebene Struktur des Trialogs als gleichberechtigter Austausch legte Thilo von Trotha in der Zeitschrift für systemische Therapie augenfällig und bisher unwidersprochen als wenig ernst zu nehmende Veranstaltung bloß. Im Trialog werde das Vielfache an Macht, Einfluss und materiellen Ressourcen, über welche die psychiatrische Seite im institutionellen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich verfüge, einfach ausgeklammert:

»Während Betroffene im Rahmen des Trialogs über sich und ihr persönliches Erleben reden, sprechen Psychiater und Angehörige über andere und ihre jeweiligen Reaktionen auf verrücktes Erleben und das davon ausgelöste Verhalten. Während Betroffene und Angehörige auf ihre individuellen und alltäglichen Deutungsmuster angewiesen sind, verfügen Psychiater über einen komplex strukturierten Fachdiskurs, der ihnen die Möglichkeit gibt, sich als Privatpersonen auszuklammern. Damit läuft der Trialog Gefahr, das klassische psychiatrische Muster einer Fallpräsentation bloß zu variieren: Der eine hat was erlebt, und der andere weiß schon, was jener ›eigentlich‹ erlebt hat. ... Auch wenn Betroffene sich ernster genommen fühlen als auf der Station und Psychiater sich selbst für fortschrittlicher, offener, verständnisvoller als konventionell vorgehende Kollegen halten, bleiben diese Bemühungen subtil verschleierte Neuauflagen der altbekannten psychiatrischen Objektivierung des verrückten Gegenübers zum medizinischen Ding.« (von Trotha 2001, S. 206)

Je stärker der ideologisch bedingte, einer Nötigung gleichkommende Druck ausgeprägt ist, die eigene Zeit mit Profis und Angehörigen »am gleichen Tisch« zu verbringen, desto stärker wird die Gefahr des Verstummens speziell der Psychiatriebetroffenen, denen Reden vor großen Runden nicht liegen oder die die Forderung zynisch finden, sich bitteschön den AnhängerInnen einer psychiatrischen Ideologie zu öffnen, welche Menschenrechtsverletzungen (z.B. die strukturelle Behandlung ohne informierte Zustimmung) sowie beleidigende und den Blick auf die tatsächlichen Problemen verstellende Diagnosen wie gehabt praktizieren.

Die vorsätzliche Nichteinladung von JuristInnen, beinhaltet durch die psychiatrische Trialogdefinition, sichert psychiatrische Machtstrukturen zusätzlich. Personen, die die immensen Menschenrechtsverletzungen im psychiatrischen Bereich nicht sehen wollen und häufig nicht einmal verstehen, fällt die trialogische Ausgrenzung freilich nicht auf. Eigene Finanzmittel, um unabhängige Medien und Alternativangebote gleich welcher Art aufzubauen, sind gewöhnlich nicht vorhanden bei jenen Kreisen, die dem trauten Miteinander mit dem Psychiater am runden Tisch jeden ersten und dritten Mittwoch im Clubraum von 17.15 bis 18.45 Uhr kritisch gegenüberstehen. Erarbeiten unabhängige Psychiatriebetroffene vielversprechende Konzepte der Selbstbestimmung und wirksamen Hilfe, kann man sich darauf verlassen, dass Psychiater über kurz oder lang diese Konzepte aufgrund ihrer ungleich stärkeren Finanzposition und aufgrund der Ärztegläubigkeit so mancher Psychiatriebetroffener therapeutisch verbiegen:

  • aus der Forderung nach uneingeschränktem Recht auf Akteneinsicht wird das Angebot, den Akteninhalt gemeinsam zu lesen und therapeutisch zu begreifen

  • aus dem Konzept von Empowerment als Ausdruck des Rechts auf eigene Orientierung wird die Anleitung zum Empowerment, speziell zur selbstverantwortlichen Einnahme von Psychopharmaka

  • aus der Diskussion des Zwecks von Psychopharmaka und Diagnosen wird die psychoedukative Gehirnwäsche

  • aus dem Psychiatrischen Testament als selbstbewusste Willenserklärung von Psychiatriebetroffenen wird das Bittebitte bei – zudem unverbindlichen – Behandlungsvereinbarungen.

Gibt es Ansätze, von Psychiatriebetroffenen geleitete Publikationsformen oder Fortbildungsveranstaltungen aufzubauen, werden sie von psychiatrisch Tätigen sowie den Mitgliedern der organisierten Angehörigen nahezu so systematisch ignoriert wie Artikel und Bücher, die durch eine autonome Haltung der betroffenen AutorInnen geprägt sind, oder sozialpsychiatrische Profis beginnen, »aus der Sicht« von Betroffenen zu schreiben. Kommt nun noch das trialogische Weglaufhaus (betrieben von Trialogfreunden, dem guten Sozialpsychiater und dem tatkräftigen, von Pharmafirmen gesponserten Angehörigenverband)?

Versuche von Psychiatriebetroffenen, sich auf Kongressen gleichberechtigt einzubringen, scheitern in aller Regel daran, dass sie die Kosten für eine Teilnahme selbst übernehmen sollen, dafür picken sich Kongressveranstalter immer wieder gerne krankheitseinsichtige Psychiatriebetroffene als Feigenblatt zur Dokumentation der gemutmaßten eigenen Fortschrittlichkeit heraus.

Trotz alledem, im folgenden sollen drei Beispiele aufzeigen, wie die seit Jahrzehnten ungebrochen fortgesetzte Diskriminierung von Psychiatriebetroffenen im psychiatrischen Bereich aufgebrochen werden könnte.

Betroffenenkontrollierte Forschung

Ziel dieser Forschungsrichtung ist es, den Stimmen und Sichtweisen der Betroffenen eine Plattform zu geben und beizutragen, dass sie, die so genannten NutzerInnen des Hilfesystems, mit ihrer Expertise und ihren Erfahrungen zu einem festen Bestandteil jeder Planung im psychiatrischen Bereich werden.

Einen ersten Schritt in diese Richtung im deutschen Sprachgebiet unternahm der Paritätische Wohlfahrtsverband (Berlin) bei der Erstellung der Studie »Obdachlosigkeit und Psychiatrie aus den Perspektiven der Betroffenen«, die ein Mitglied des Berliner Vereins »Für alle Fälle e.V.« und des Europäischen Netzwerks von Psychiatriebetroffenen gemeinsam mit einem nichtbetroffenen Psychologen durchführte. Auch der Forschungsprozess spielte ein Rolle. Hier konnte deutlich gemacht werden, auf welche Art man Betroffene als Fachleute in die Forschung integrieren kann. Entwickelt haben diesen betroffenenkontrollierten Forschungsansatz (user, user-led oder survivors research) Betroffene im angloamerikanischen Sprachraum; dort bildete sich dieser neue Ansatz im wesentlichen durch die Auseinandersetzung der Psychiatriebetroffenenbewegung mit der traditionellen Forschung und durch die Orientierung an feministischer Forschung heraus. Betroffenenorientierte Forschung hat andere Themen und Fragestellungen als traditionelle Forschung, auch die Begriffe und die zugrunde liegenden Werte sind anders. Einen einheitlichen Ansatz betroffenenorientierter oder -kontrollierter Forschung gibt es allerdings nicht, insofern kann man user research, user-led research bzw. survivors research mit den unterschiedlich gewichteten Begriffen »Nutzerforschung«, »nutzerorientierte Forschung«, »Betroffenenforschung« oder »betroffenenkontrollierte Forschung« übersetzen.

Die britische Psychiatriebetroffene Vivian Lindow beschreibt, Forscher seien wie KönigInnen gegenüber ihrem Forschungsgegenstand; sie täten immer noch so, als wären sie objektiv, obwohl ihre Forschungsmethoden bekanntlich von der individuellen und sozialen Kultur geprägt seien (Lindow 2001). Die Betroffenen spielen in traditionellen Forschungen lediglich als Objekte eine Rolle. Auch aus dem Forschungsteam bleiben die Betroffenen wie selbstverständlich ausgeschlossen.

Eine weitere Variante traditioneller Forschung fragt die NutzerInnen und Betroffenen zwar nach ihren Meinungen, ihren Erfahrungen und ihrer Zufriedenheit, allerdings entwickeln die professionell Tätigen die Fragen ohne die Betroffenen, haben somit wenig mit deren konkreten Problemen zu tun. Letztlich missbraucht man diese, um besser an Betroffene in Einrichtungen oder an isoliert lebende Betroffene zu kommen, zu denen man sonst keinen Zugang bekäme. Die Bewertung der Daten machen die Professionellen dann wieder unter sich aus, und auch das Ziehen von Konsequenzen wollen sie sich vorbehalten.

Am Anfang der echten Betroffenenbeteiligung an Forschungsprozessen steht die gleichrangige Mitarbeit der Betroffenen. Diese schließt die Bezahlung und die Beteiligung an allen Forschungsphasen ein. Betroffene kontrollieren dann von der Finanzierung über die Entwicklung der Konzeption bis hin zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alle Aspekte des Forschungsprojekts.

ForschungsteilnehmerInnen, die psychiatrische Behandlung noch nicht am eigenen Leib erlebt haben, stellen bei betroffenenkontrollierter Forschung ihre technischen Kenntnisse zur Verfügung. Man wählt jetzt solche Methoden, die die Mitwirkung von Betroffenen ermöglicht. Inhaltlich unterscheidet sich betroffenenkontrollierte Forschung von traditioneller Forschung dadurch, dass wesentliche Fragen und ethische Aspekte, die für Betroffene wichtig sind, nicht mehr unter den Tisch fallen. Auch die Persönlichkeit und der biographische Hintergrund der ForscherInnen spielen eine Rolle, ebenso Fragen der Macht und des Eigentums des Forschungsergebnisses. So entscheiden nun die Betroffenen selbst über alle Aspekte der Veröffentlichung. Für die Psychiatrie unangenehme Ergebnisse verschwinden somit nicht mehr so einfach in der Schublade.

Fortbildung aus Sicht von Betroffenen

Miteinander in Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt als Bereich des Trialogs. Wie ein ernst zu nehmendes Miteinander aussehen könnte, soll am Beispiel der Fortbildung deutlich werden, die der junge und betroffenenkontrollierte Verein »Für alle Fälle e.V.« (Berlin) anbietet. Die Besonderheit dieses Vereins besteht darin, dass seine Mitglieder seit teilweise über zwanzig Jahren im Bereich der Selbsthilfe und das Aufbaus von Alternativen zur Psychiatrie tätig sind. Innerhalb von »Für alle Fälle e.V.« bieten die ReferentInnen Fortbildung an, seit 2003 in eigenen Räumlichkeiten in Berlin-Mitte. Die Fortbildung richtet sich an vor allem an Psychiatriebetroffene, aber auch an psychiatrisch Tätige und Angehörige, und umfasst diejenigen Themenkomplexe, die in traditioneller Fortbildung gemeinhin ausgeblendet sind:

  • Alternativen zur Psychiatrie (auch unter frauenspezifischen Gesichtspunkten)

  • Selbstbestimmter Umgang mit Psychopharmaka incl. Absetzmöglichkeiten

  • Antipsychiatrie und Betroffenenbewegung

  • Psychiatrisches Testament und andere Vorausverfügungen

  • nur für Psychiatriebetroffene: Selbsthilfe, Empowerment und Projektaufbau.

Partnerschaftlicher Erfahrungsaustausch

Einen ernst zu nehmenden partnerschaftlichen Erfahrungsaustausch gibt es in den Niederlanden: das Recovery-Konzept. Mit »Recovery« gemeint ist ein zutiefst persönlicher Prozess der Veränderung der eigenen Einstellungen, Vorlieben, Werte, Gefühle, Ziele, Fähigkeiten und Rollen, um ein sinnvolles Leben zu führen. Durch den partnerschaftlichen Erfahrungsaustausch soll die Entwicklung einer neuen Lebensbedeutung und eines neuen Lebenszwecks möglich werden, ebenso das Hinwegkommen über eine sich katastrophal auswirkende psychiatrische Behinderung. An einem solchen Recovery-Projekt hat z.B. die Betroffene Wilma Boevink teilgenommen. Jahrelang trafen sich acht Betroffene alle zwei Wochen, um Erfahrungen auszutauschen. Wilma Boevink hebt die Besonderheit des Erfahrungsaustausches hervor, wenn Betroffene unter sich sind:

»Die Terminologie der Profis von Krankheiten und Symptomen war uns so vertraut, dass es uns ungewohnt war, in einer anderen Rolle als der des Patienten über psychischen Beschwerden zu diskutieren, darüber hinaus in einer Perspektive von Selbstinitiative und Selbsthilfe. Die Aufforderung, die vertraute Patientenrolle zu tauschen gegen andere, selbst zu schaffende Rollen, bekam Nachdruck durch die Form der Treffen. Wir saßen an Tischen, die wie bei einem Managementtreffen im Kreis aufgestellt waren, wir hielten uns an eine vorab vereinbarte Tagesordnung und führten Protokolle. Die Mitglieder erzählten, was sie in den vorhergehenden Wochen beschäftigt hatte. Erfahrungen wurden ausgetauscht, und man gab einander Tipps und Ratschläge über den Umgang mit Hindernissen bei eigenen Versuchen, neue Lebensperspektiven zu gewinnen. Das Besprechen des Protokolls der letzten Sitzung schuf Distanz zu diesen Erfahrungen und eröffnete den Weg zu ihrer Systematisierung.« (Boevink 2003, S. 38)

Damit bestätigte Boevink die Erfahrungen, die die psychiatriebetroffene Diplom-Pädagogin Tina Stöckle bereits 1981 über eine autonome Selbsthilfegruppe in Berlin und die dort praktizierten Kleingruppen beschrieb (Stöckle 2000, S. 214ff.). In den Niederlanden waren die Betroffenen vom psychiatrischen Behinderungsbegriff ausgegangen, in Berlin von einem als relativ wertfrei verstandenen Begriff der Verrücktheit. Beide Male war der vorhandene oder in Beschlag genommene Freiraum die Voraussetzung für Entwicklungsprozesse in Richtung Befreiung vom psychiatrischen Einfluss.

Fazit

Wäre es nicht ein prima erster Schritt, wenn sich trialogisch verstehende psychiatrisch Tätige statt Fortbildung bei immer aus demselben Stall stammenden DozentInnen von einem betroffenenkontrollierten Verein fortbilden lassen, wenn sich die organisierten Angehörigen auch mal eine Gegenposition zu den von Pharmafirmen gestellten und finanzierten »unabhängigen Wissenschaftler« anhören, wenn die Angesprochenen ihre zur Verfügung stehenden Finanzmittel für Fortbildungen »gleichberechtigt« mit den »PatientInnen«, »KlientInnen« und »NutzerInnen« ihrer Einrichtungen teilen?

»Wäre es nicht ebenso angebracht, Bücher zu Themen wie Trialog, Psychiatriereform usw. durch gleichberechtigte und gleichbezahlte Teams von HerausgeberInnen zu publizieren?" Oder Kongresse für ein gemischtes Publikum durch ein gleichberechtigtes Gremium vorbereiten zu lassen und dafür zu sorgen, dass auf allen Ebenen (HauptrednerInnen, SymposiumsleiterInnen usw.) Psychiatriebetroffene gleichberechtigt teilnehmen? Und dies auch in der Kongressankündigung deutlich hervorzuheben?

Recoverykonzepte umsetzen können die Betroffenen allerdings nur selbst. Dennoch steht zu befürchten, dass es bald sozialpsychiatrische Recoverykurse für psychisch Kranke geben wird. Wollen Profis Psychiatriebetroffene tatsächlich unterstützen, wäre es vordringlich, ihnen Räume und einen Teil ihrer Finanzmittel zur Verfügung stellen. Psychiatriebetroffene könnten dann selbst entscheiden, ob sie Erfahrungen unter Gleichen austauschen (wie dies z.B. Frauen in Frauengruppen machen) oder ob sie sich weiterhin als Fallbeispiele trialogisch darbieten. Psychiatriebetroffene müssten die Verantwortung für ihr eigenes Leben übernehmen, wenn sie den Erfahrungsaustausch auf ihresgleichen konzentrieren. Findet diese Emanzipation nicht statt, dann werden Ungleichheiten zementiert, wird die Möglichkeit zum wirklichen Erfahrungsaustausch verhindert, wird die Entwicklung von Partnerschaft torpediert. Wird die Ausrichtung auf das Bild des guten Doktors jedoch nicht ersetzt durch den Blick auf sich selbst und die anderen, so werden die anderen nur benutzt, um eine Projektionsfläche für die Darstellung der eigenen Probleme zu bieten oder als Zuhörerschaft für die Darstellung des eigenen Leidens zu fungieren.

Nichtsdestotrotz: Solcherart Probleme in Selbsthilfegruppen müssen in Betroffenenkreisen thematisiert werden. Der Weg zur ernst gemeinten Gleichberechtigung kann dann um so schneller beschritten werden, je eher die Beteiligten auf psychiatrische Trialogideologie verzichten und auf eine wirkliche Partnerschaft sowie der Wertschätzung der Erfahrungen Psychiatriebetroffener aufbauen.

Dass es jenseits eines ernst gemeinten Erfahrungsaustausches unter Psychiatriebetroffenen zu partnerschaftlichen Zusammenhängen mit Nichtbetroffenen kommen kann, versteht sich angesichts der Vielzahl und der Schwere potentiell vorhandener Probleme von selbst. Eine ernst gemeinte Partnerschaft im psychiatrischen Bereich beinhaltet allerdings gleiche Rechte und Möglichkeiten der Beteiligten unter Wahrung der Autonomie der Psychiatriebetroffenen.

Quellen


© by Peter Lehmann 2003