| in: Soziale Psychiatrie Rundbrief der
Deutschen Gesellschaft für Sozialpsychiatrie (Köln), Heft
50 (September 1990), S. 18-20 |
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Kerstin
Kempker, Uta
Wehde & Peter
Lehmann
Weglaufhaus statt Neuroleptika
Ein Asyl für psychiatrisch Geschädigte
Psychiatrische Behandlung sieht sich wachsender Kritik gegenüber.
Die Kritik richtet sich gegen die Verletzung wesentlicher Grundrechte
(Selbstbestimmung, Persönlichkeitsentfaltung, körperliche Unversehrtheit,
Würde der Person), gegen Diagnostizierung, gegen formalrechtliche
Verstöße bei der Unterbringung, gegen die Form der Unterbringung,
gegen die zwangsweise Anwendung von Behandlungsmitteln, gegen
die unzureichende Aufklärung über Behandlungsrisiken und vor allem
gegen die (ortsunabhängige) Schädlichkeit der Behandlung selbst.
Da der Grund für das Weglaufen vor psychiatrischer Behandlung
vor allem in der oftmals zwangsweisen Verabreichung schädlicher
Behandlungsmittel und hier speziell der Neuroleptika liegt, sollen
diese im Mittelpunkt der Betrachtung stehen.
I. Körperverletzende psychiatrische Behandlungsmethoden
In ihrer jüngst fertiggestellten Arbeit stellt die Berliner Sozialarbeiterin
Kerstin Kempker fest,
"... daß die Psychiatrie
die Fragen, die Verrücktheit aufwirft, nicht nur nicht auffängt,
geschweige denn beantwortet, sondern sie gar nicht hört bzw. vor
dem ersten Lautwerden in Neuroleptika auflöst." (9:94)
Wie übereinstimmend aus allen (nicht zu Werbezwecken dienenden)
Veröffentlichungen über Behandlungsrisiken von psychiatrischer Psychopharmaka-Behandlung
hervorgeht, stellen die Neuroleptika für die Betroffenen erhebliche
Probleme dar. Besonders unter Psychiatern sowie kritischen Psychiatrie-Betroffenen
ist bekannt, daß grundsätzlich die kleinste Dosis eines Neuroleptikums
unvorhersehbar zu lebensbedrohlichen Risiken wie z. B. einem Zungenschlundsyndrom,
d.h. einem unter Umständen tödlich verlaufenden Erstickungsanfall,
führen kann. In dem Buch "Der chemische Knebel" sind ausreichend
Berichte aus psychiatrischer
Fach-Literatur über solche tödlich
verlaufenen psychiatrischen Behandlungen wiedergegeben, um die erheblichen
Risiken der Neuroleptika-Behandlung zu belegen (10:136ff.).
Neuroleptika werden ca. 95 % aller Anstaltsinsassinnen und -insassen
verabreicht. Behandlungsschäden wie tardive Dyskinesien (aufgrund
irreversibler Rezeptorenveränderungen), Geschwulstbildung, Mißgeburten,
Selbsttötung und Zombie-Effekt treten mehr und mehr in das Blickfeld
der interessierten Öffentlichkeit (siehe der Artikel von Peter
Lehmann: "Sozialpsychiatrie und Neuroleptika-Schäden" in diesem
Heft). Der Schweizer Arzt und Psychotherapeut Marc Rufer stellt
die Selbstmord-treibende Wirkung der Neuroleptika in den Vordergrund
seiner Kritik (15). In jeder u.s.amerikanischen Werbeanzeige für
Neuroleptika wird eine Vielzahl der schädlichen Auswirkungen der
Neuroleptika thematisiert; daß auf die Unabhängigkeit von Dosis
und Verabreichungsdauer für das Zustandekommen von Neuroleptika-Schäden
hingewiesen wird, ist inzwischen angesichts der in den U.S.A.
üblichen, angemessen hohen Schmerzensgeldsummen eine Selbstverständlichkeit.
Daran, daß bei der Kritik an psychiatrischer Behandlung auch
der Elektroschock nicht vergessen werden darf, erinnern immer
wieder kritische Veröffentlichungen über dieses im Faschismus
entwickelte Behandlungsverfahren (2;5).
II. Psychiatrische Körperverletzung unter Zwang
Psychiater weisen immer wieder auf ihre eigene Erfahrung hin,
daß Neuroleptika in ca. einem Drittel aller Fälle tatsächlich
hilfreich seien (was hier dahingestellt sein mag). Einem Drittel
der Betroffenen würde es im Prinzip auch ohne Neuroleptika besser
gehen, und ein Drittel der Betroffenen sollten die Neuroleptika
eigentlich nicht erhalten. Dennoch sind es ca. 95 %, die mit Neuroleptika,
z.T. auch den nur unwesentlich unschädlicheren Antidepressiva
und Lithium-Salzen behandelt werden. Welch untergeordnete Rolle
psychotherapeutische Verfahren in der Psychiatrie spielen, geht
aus allen internen Publikationen der Psychiatrie hervor; z.B.
bewertet Kurt Heinrich, ehemals Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft
für Psychiatrie und Nervenheilkunde, 1983 die spezifische Wirksamkeit
psychotherapeutischer Verfahren bei schizophrenen Psychosen als
"mythologisch" und das Verfahren der Psychoanalyse als "esoterisch",
was die logische Konsequenz ergebe, auf Neuroleptika zurückgreifen
zu müssen (6).
Sicher nicht unberechtigt wehrt sich eine Vielzahl der Betroffenen
gegen die Verabreichung der neurotoxischen Psychodrogen. Anhand
der Anwendungspraxis beispielsweise des Westberliner PsychKG (in
der Fassung vom 8.3.1985) zeigt sich, daß Neuroleptika auch unter
Zwang verabreicht werden: bei starker Ungeduld der behandelnden
Psychiater (§ 30, Abs. 2) und unter Ausschaltung des eigentlichen
Willens der Betroffenen mittels Pflegschaft (§ 30, Abs. 3). Auch
die in § 30, Abs. 3 u. 4 in den Raum gestellte persönlichkeitsverändernde
Wirkung der Neuroleptika wie auch die mit Lebensgefahr oder einer
erheblichen Gefahr für die Gesundheit verbundene Neuroleptika-Wirkung
schützen die Betroffenen nicht vor dem Vollzug der Behandlung
mit eben diesen Mitteln. Selbst Elektroschocks werden mittels
Pflegschaft gegen den natürlichen Willen von Betroffenen (zumeist
wehrlose Frauen fortgeschrittenen Alters) durchgesetzt. Dabei
gibt es eine Reihe psychiatrischer Stimmen, die die Anwendung
von Zwangsmaßnahmen mehr oder weniger scharf kritisieren. Im Oktober
1988 trat der schwedische Mediziner Lars Martensson auf Einladung
der Berliner Ärztekammer als Hauptredner einer Fachtagung "Auf
dem Weg in die Gemeinde. Psychiatriefortschreibung eine
Alternative?" in Berlin sogar für ein Verbot der Neuroleptika
ein (11). Anfang November 1988 bezeichnete der amerikanische Psychiater
Peter R. Breggin, Direktor des Center for the Study of Psychiatry,
auf einer Veranstaltung des FB 22 der TU Berlin die gar
zwangsweise Verabreichung von Neuroleptika als außerordentlich
gefährlich.
Insbesondere dienstältere Psychiater sprechen sich zunehmend
für ein Unterlassen von Zwangsbehandlung aus, wenn auch bisher
hauptsächlich in internen Diskussionen. So treten Hanns Hippius
und Rainer Tölle, zwei in Psychiaterkreisen hoch angesehene Vertreter
ihrer Zunft, in interner Kollegendiskussion für ein Unterlassen
der neuroleptischen Zwangsbehandlung ein; Tölle:
"Wenn zum Beispiel
bei initialer Schizophrenie der Patient kein Krankheitsbewußtsein
hat und daher die Medikamente ablehnt, und insbesondere wenn er
seiner Konflikte oder seiner pathologischen Erlebnisweisen wegen
gesprächsbereit und kontaktbedürftig ist, soll die sofortige neuroleptische
Behandlung nicht erzwungen werden." (18:59)
Der erwähnte Hippius
fordert:
"Bei der Abwägung von Indikationen sollte nicht zuletzt
die persönliche Einstellung des Patienten miteinbezogen werden.
Er sollte mitentscheiden unter Einbeziehung von beruflichen und
familiären Aspekten, ob er dem Risiko einer Wiedererkrankung oder
den Nachteilen einer neuroleptischen Behandlung Vorrang gibt."
(8)
Öffentlich bezog jüngst Gaetano Benedetti (Schweiz) Stellung:
"Ich meine, daß es fragwürdig ist, therapieunwilligen Patienten
die Psychopharmaka aufzuzwingen (wie dies meines Wissens mancher
wohlmeinende Arzt tut) ..." (1)
Sein Landsmann Luc Ciompi äußerte
in einer Fall-Besprechung am 27.6.1989 den Wunsch, durch den vordergründigen
Nebel der Psychose zum Menschen zu gelangen:
"Wenn man einen Menschen
anschaut, ihn diagnostiziert und Neuroleptika verabreicht, ohne
den Menschen zu verstehen, ohne Zugang zu ihm zu bekommen, ist
dies eine Etikettierung und damit daneben: Das ist eine Psychiatrie,
die ich ablehne." (3:24)
In der Regel haben die Insassen und Insassinnen Psychiatrischer
Anstalten nicht die Wahlmöglichkeiten, die Neuroleptika-abhängige
Psychiatrie, in der sie untergebracht sind, abzulehnen eine
Wahlmöglichkeit, wie sie etwa Luc Ciompi hat, der Chef der Sozialpsychiatrischen
Anstalt Bern. Den normalen Psychiatrie-Betroffenen bleibt deshalb
einzig die Wahl, a) neuroleptisiert zu werden oder b) zu fliehen.
III. Öffentliche Diskussion zum Weglaufhaus
Die Diskussionen um die moralische Fragwürdigkeit psychiatrischer
Behandlung und um die Notwendigkeit eines Asyls für vor
psychiatrischer Behandlung Weggelaufene findet sich nach
fachinterner Publikation (14;17) endlich auch in öffentlicher
Berichterstattung wieder (4;7;16). Am 23.3.1988 befürwortete endlich
die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Schöneberg mit überwältigender
Mehrheit die Einrichtung eines Weglaufhauses. Daß sich bei dieser
Gelegenheit namentlich die Psychiater Ferenc Jadi und Dietlind
Hoffmann vom Sozialpsychiatrischen Dienst gegen ein Weglaufhaus
aussprachen, weist hin auf den derzeitigen Interessengegensatz
von Psychiatern (mit ihrem Beharren auf ihrer Machtposition) auf
der einen Seite und den an Selbstbestimmung interessierten Betroffenen
(sowie sie unterstützender nichtpsychiatrischer psychosozialer
Einrichtungen) auf der anderen Seite. So ist es außerordentlich
zu begrüßen, daß sich die Sozialdemokratische Partei Westberlin
und Alternative Liste Berlin in ihrer Koalitionsvereinbarung vom
5. März 1989 in einem Akt politischer Willensäußerung für die
Unterstützung des geplanten Weglaufhauses aussprachen.
Wie die Erfahrung seit vielen Jahren zeigt, entziehen sich viele
Psychiatrie-Betroffene per Flucht der psychiatrischen Behandlung,
egal an welchem Behandlungsort diese stattfindet. Unterstützung
und Hilfe innerhalb und von außerhalb der Anstalten sind in der
Regel nicht vorhanden, von Ausnahmen wie PSYCHEX e.V. (Zürich),
dem SSK e.V. (Köln) oder der Irren-Offensive e.V. (Berlin/Leipzig)
abgesehen. In einem 1984 erschienenen Aufsatz stellt die angesehene
Schweizer Juristin Beatrice Mazenauer die Rechtlosigkeit der Anstaltsinsassen
und -insassinnen und die fehlende Lobby dieser Geisteskranken
in den Vordergrund ihrer Betrachtungen, wenn sie resümiert:
"Während
die Gefangenen bei ihrem Kampf für eine Verbesserung ihrer Situation
und für ein menschenwürdiges Dasein in der Anstalt von aussen,
von Amnesty International, von der Groupe Action Prison oder von
'Unabhängigen Ärzten' unterstützt werden, haben die sprachlosen
Geisteskranken bis heute keine gewichtige Interessenslobby." (12:91)
Wie wenig hilfreich in der Regel das Verhalten von Angehörigen,
Freunden und Freundinnen ist, die dem Glauben verhaftet sind, psychiatrische
Behandlung wäre an den existentiellen Interessen der Betroffenen
orientiert, geht erneut aus der Publikation einer Betroffenen hervor:
So schreibt die manisch-depressive Feministin Kate Millett nach
ca. zehnjähriger Behandlung mit psychiatrischen Psychopharmaka über
das Verhalten ihrer Freunde und Freundinnen, die ihr, hatte sie
den vorübergehenden Absprung aus der Drehtürpsychiatrie erreicht,
bei jeder Gelegenheit nahelegten, in die Anstalt zurückzukehren
bzw. sich ambulant neurotoxische Psychodrogen verabreichen zu lassen
(13).
Da eine wesentliche Machtbeschneidung der Anstaltspsychiater
derzeit nicht abzusehen, eine Vertretung der Interessen der Betroffenen
innerhalb der Anstalten somit kaum vorstellbar ist, normale Institutionen
in der Regel speziell allen mit Psychopharmaka-Entzug zusammenhängenden
Problemen völlig verständnislos gegenüberstehen, drängt sich der
Aufbau von alternativen Einrichtungen außerhalb der psychiatrischen
Versorgungs-Kette geradezu auf, und zwar solcher Einrichtungen,
deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ohne Fach-spezifische Scheuklappen
und erfahren in Neuroleptika-freier Hilfe aus Anstalten weggelaufene
Menschen unterstützen können. In ihrem Bericht über die Praxis
in holländischen Weglaufhäusern betont die Berliner Psychologin
Uta Wehde die Katalysatorwirkung alternativer und nutzerkontrollierter
Einrichtungen (wie z.B. Weglaufhäuser) für das bestehende psychosoziale
System. Voraussetzung jedoch für die Effektivität und den Erfolg
des Weglaufhaus-Programms, sowohl in Holland als auch in Deutschland,
ist nach den Worten Uta Wehes neben der Kenntnis der schädlichen,
Therapie-verhindernden Wirkung psychiatrischer Psychopharmaka
insbesondere die finanzielle Absicherung dieser Projekte. Ein
Mangel an zuverlässigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, logische
Folge der verweigerten Bezahlung, be- und verhindert eine ausreichende
und zudem flexible emotionale und soziale Unterstützung der Bewohner
und Bewohnerinnen eines Weglaufhauses. Besonders die Lösung der
psychischen Probleme, die nicht zuletzt der Entzug psychiatrischer
Psychopharmaka mit sich bringt, wird, wie aus der Konzeption des
geplanten Weglaufhauses in Berlin hervorgeht, von fachkundiger
Seite als durchaus personalaufwendig eingeschätzt (19).
Ende Juli 1990 wurde in Berlin-Reinickendorf von privater Seite
eine als Weglaufhaus geeignete Villa erworben; die weitere Entwicklung
wird zeigen, ob der Berliner Senat sich jetzt dazu durchringen
kann, neben den mehrstelligen Millionenbeträgen für psychiatrisierende
Einrichtungen dem geplanten alternativen, entpsychiatrisierenden
Projekt die versprochenen (relativ geringfügigen) Gelder zuzuwenden.
Es ist zu hoffen, daß es den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
vom Projekt-tragenden Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt
e.V. mitsamt seinem prominenten Beirat gelingt, den Senat davon
abzuhalten, das Projekt nicht schon von vornherein mit einer zu
niedrigen Anfangsfinanzierung und, wie angekündigt, mit einem
erbärmlichen Stellenschlüssel zum Scheitern zu verurteilen.
Quellen
(1) Benedetti, Gaetano: "Neuroleptische Therapie in der individuellen
Psychotherapie der schizophrenen Psychosen", in: Pro
Mente Sana Aktuell (Weinfelden/Schweiz), 1988, Nr. 3, S. 17
(2) Breggin, Peter: "Elektroschock ist keine Therapie", München:
Urban & Schwarzenberg 1980
(3) Ciompi, Luc: Fallbesprechung, in: Ute Große-Freese: "Ambulante
Sozialpsychiatrische Arbeit in Bern", in: Die Kerbe Magazin
für die Begegnung mit Menschen in seelischer Not und Krankheit
(Stuttgart-Filderstadt 4), 8. Jg. (1990), Nr. 2, S. 23-25
(4) Flunser, Christine: "Ver-rückte in der Offensive. Berliner
Selbsthifeorganisation setzt sich für Behandlung ohne Medikamente
ein", in: Der Tages-Anzeiger (Zürich) vom 7.2.1990, S. 74
(5) Förster, Andreas: "Skandal. E-Schock wieder im Aufwind",
in: Münchner Illustrierte, 1988, Nr. 12, S. 21-22
(6) Heinrich, Kurt: Diskussionsbemerkung, in: "Therapie mit
Neuroleptika", Hrsg.: Hanns Hippius / H.E. Klein, Erlangen: Perimed
1983, S. 234
(7) Herrmann, Monika: "Fliehen vor der Gewalt der Psychiatrie",
in: Berliner Sonntagsblatt vom 17.7.1988, S. 4
(8) Hippius, Hanns: Diskussionsbemerkung, in: "Therapie mit
Neuroleptika", Hrsg.: Hanns Hippius / H.E. Klein, Erlangen: Perimed
1983, S. 232
(9) Kempker,
Kerstin: Die Sprache der Verrücktheit und die Entgegnung der Psychiatrie,
Diplomarbeit an der FHSS Berlin 1990, Berlin: Peter Lehmann Antipsychiatrieverlag
(in Vorbereitung)
(10) Lehmann,
Peter: Der chemische Knebel Warum Psychiater Neuroleptika
verabreichen, 2., verbesserte & aktualisierte Auflage, Berlin:
Peter Lehmann Antipsychiatrieverlag 1990
(11) Lehmann, Peter: "Neuroleptika-Schäden oder Weglaufhaus",
in: "Auf dem Weg in die Gemeinde. Psychiatriefortschreibung
eine Alternative?", Dokumentation der Fachtagung in Berlin-Schöneberg,
21.-23.10.1988, veranstaltet von der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft
Schöneberg, der Ärztekammer Berlin und dem Paritätischen Bildungswerk
Berlin, Hrsg.: Deutschscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Berlin
1989, S. 26-28
(12) Mazenauer, Beatrice: "Zur Zwangsbehandlung in der Anstaltspsychiatrie
Die gesellschaftliche Kontrolle über Irre und die Rolle
der Ärzte", in: Ralf Binswanger u.a.: "Patient Patientenrecht.
Droit des patients quel diagnostic?", Bern: Volk & Recht
1984, S. 75-93
(13) Millett, Kate: "The Looney Bin Trip", New York: Simon &
Schuster 1990
(14) "Projekt Weglaufhaus", in: Die
Irren-Offensive (Berlin), Heft 3 (1987), S. 3-6
(15) Rufer, Marc: Irrsinn
Psychiatrie Psychisches Leiden ist keine Krankheit,
Neuauflage, Bern / Bonn: Zytglogge 1990
(16) Schlotthaus, Lars-Ulrich: "Umstrittene Ansätze in der Psychiatriereform",
in: Die Tageszeitung (Berlin) vom 21.10.1989, S. 31
(17) Stöckle,
Tina: Kongreß über alternative Psychiatrie, in: Die kleine
Freiheit (Salzburg), 3. Jg. (1983), Nr. 10, S. 25
(18) Tölle, Rainer: "Über den therapeutischen Umgang mit Neuroleptika",
in: "Therapie mit Neuroleptika", Hrsg.: Hanns Hippius / H. E.
Klein, Erlangen: Perimed 1983, S. 54-66
(19) Wehde,
Uta: Psychiatrie nein danke. Weglaufhäuser in Holland:
Angebot und Hilfe, Probleme und Erfolge im Weglaufhaus Utrecht,
Diplomarbeit am Psychologischen Institut der TU Berlin 1990, Berlin:
Peter Lehmann Antipsychiatrieverlag (in Vorbereitung)