Für alle Fälle
 


Über Für alle Fälle e.V.

Der Für alle Fälle (FaF) e.V. wurde Anfang 2002 von Psychiatriebetroffenen und Nichtpsychiatrie-Betroffenen gegründet, die sich im psychosozialen Bereich engagierten. Der Verein wurde zum 31.12.2012 aufgelöst.

Der nutzerkontrollierte Verein war Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin, im Europäischen Netzwerk von Psychiatriebetroffenen (ENUSP) und im International Network toward Alternatives and Recovery (INTAR).

Alle Gründungsmitglieder hatten langjährige Erfahrung im Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V., hatten am Aufbau und Betrieb des Berliner Weglaufhauses mitgewirkt und vielfältige Erfahrungen in der Umsetzung dieses anspruchsvollen und innovativen betroffenenkontrollierten Modellprojekts gesammelt.

Hinzu kamen mehrjährige Erfahrungen von Vereinsmitgliedern mit verschiedensten Publikations- und Fortbildungstätigkeiten zur Information und Stärkung von Betroffenen, Erfahrungen als MitarbeiterInnen im Weglaufhaus "Villa Stöckle", in der Geschäftsführung der Ambulanten Dienste e.V., im Vorstand des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V., dem Europäischen Netzwerk von Psychiatriebetroffenen e.V. (www.enusp.org), in der betroffenenkontrollierten Forschung, bei der Berliner Organisation Psychiatrie-Erfahrener und Psychiatriebetroffener (BOP&P) e.V.) und bei INTAR, dem International Network toward Alternatives and Recovery (www.intar.org). Ein Vorstandsmitglied war designierter Repräsentant von MindFreedom International (www.MindFreedom.org) in Menschenrechtsfragen bei den Vereinten Nationen, ein anderes Mitarbeiter im Weglaufhaus seit dessen Eröffnung. Mitglieder von FaF e.V. waren maßgeblich beteiligt am Aufbau der deutschen, europäischen und weltweiten Diskussionsforen von Psychiatriebetroffenen und ihren UnterstützerInnen.

Die Arbeit des unabhängigen Vereins war an den vielfältigen und unterschiedlichen Interessen der Betroffenen orientiert. Die Förderung von Beratung, Information und Selbsthilfe war ein zentrales und originäres Anliegen. Zuletzt wurde es durch Fortbildungen und Kongressteilnahmen sowie die Unterstützung des Projekts "BPE-Förderverein / BAPU" verfolgt.

FaF war nutzerkontrolliert, ihm gehörten mehrheitlich Psychiatriebetroffene an. Das Mitbestimmungsrecht der psychiatriebetroffenen Vereinsmitglieder war in der Satzung besonders abgesichert. Gleichzeitig stand FaF für die konstruktive Zusammenarbeit mit Angehörigen und Professionellen mit humanistischer Orientierung, ebenso für ein respektvolles Miteinander im Selbsthilfebereich und Wertschätzung von Vielfalt entsprechend der Deklaration von Vejle.

2009 wurde ein durch die Aktion Mensch gefördertes Evaluations- und Praxisprojekt "Personenzentrierte Hilfe aus Sicht der Nutzer" erfolgreich beendet. Anregungen von diesem Projekt sollten in die Umsetzung und Praxis des hier zu beschreibenden und beantragten Projektes einfließen.

Mit dem 2009 beendeten Projekt Beratungsstelle Persönliches Budget (PB-Beratung) schuf FaF e.V. einen offenen und geschützten Raum für Psychiatriebetroffene, damit sie sich von dafür qualifizierten Peers zu den Möglichkeiten des Träger übergreifenden Persönlichen Budgets informieren, beraten und begleiten lassen können. Dieses Projekt wurde nicht weitergeführt.

Pfeil Literatur


Über unsere Fortbildung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
unser von Psychiatriebetroffenen kontrollierter Verein bietet Fortbildungen für Psychiatriebetroffene und deren UnterstützerInnen an.

Art, Umfang und Inhalt der Fortbildung werden wir im Vorfeld eng mit Ihren Fragen und Ihrem Arbeitsalltag abstimmen. Eigene Räume für die Fortbildung haben wir derzeit nicht.

Besonders ansprechen möchten wir mit unserem Angebot die BewohnerInnen/Nutzer/Patienten Ihrer Einrichtung. Denn den Betroffenen fehlen in aller Regel grundlegende Informationen über ihre Rechte und Möglichkeiten, über Alternativen zur psychiatrischen Versorgung, über bestehende Selbsthilfeverbände und Mitwirkungsmöglichkeiten. Auch eine gemeinsame Fortbildung von Betroffenen und MitarbeiterInnen bieten wir gerne an.

Themen der Fortbildung

  • Alternativen zur Psychiatrie
    Umgang mit Krisen und außergewöhnlichen Wahrnehmungen, individuelle und institutionelle Alternativen

  • Umgang mit psychiatrischen Psychopharmaka (Neuroleptika – auch »atypische« –, Antidepressiva, Phasenprophylaktika [Stimmungsstabilisatoren], Tranquilizer), Wirkungsweise und Auswirkungen, Risiken und Möglichkeiten des Absetzens, »Danach« / Vorausverfügungen

  • Antipsychiatrie und Betroffenenbewegung Entwicklung und Praxis der Antipsychiatrie / Betroffene in Europa: Vernetzung und Erfahrungen

PfeilFortbildner: Peter Lehmann (Peter Lehmann führt die Fortbildung auf privater Basis fort.)


In Any Case, Inc.

2002, founded by long standing activists of the independent non-psychiatric movement of (ex-) users and survivors of psychiatry. The non-profit organisation was user-controlled. The organisation was dissolved on December 31, 2012.

Member of the European Network of (ex-) Users and Survivors of Psychiatry (ENUSP), the International Network Toward Alternatives and Recovery (INTAR) and the PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband – Landesverband Berlin e.V.

Target group: Primary (ex-) users and survivors of psychiatry and people threatened by unwanted psychiatric treatment; secondary interested workers in the psychiatric field and others.

Offers in the English language: Training about "How to come off psychiatric drugs". Trainer: Peter Lehmann (Peter Lehmann still offers the training, now on private basis.)

Funding of In Any Case: Donations (Money from the pharmaceutical industry would not have been accepted)

Pfeil "Example of Best Practice from Austria – Germany – Netherlands – Spain – United Kingdom" within the Action Project against "Harassment and Discrimination Faced by People with Mental Health Problems in the Field of Health Services: A European Survey" – organized in the framework of the "Community Action Programme to Combat Discrimination in 2001-2006", booklet, Brussels: Mental Health Europe 2005, p. 9


Gründungssatzung von Für alle Fälle e.V.

vom 15. März 2002 mit den Änderungen vom 2. Mai und 21. Juni 2002



§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
  1. Der Verein führt den Namen »Für alle Fälle e. V.«

  2. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

  3. Er hat seinen Sitz in Berlin und soll in das Vereinsregister Charlottenburg eingetragen werden.

  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zwecke und Aufgaben
  1. Der Verein wendet sich insbesondere an Menschen, die Insassen und Insassinnen in psychiatrischen Anstalten waren oder sind (im Folgenden Psychiatriebetroffene genannt) oder von psychiatrischer Behandlung bedroht sind und fördert a) mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 AO und b) die öffentliche Gesundheitspflege auf dem Gebiet der Vorsorge.

  2. Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere
    zu a) durch den Aufbau und Betrieb von Selbsthilfe- und Beratungsstellen sowie durch die Erarbeitung und Begleitung von neuartigen Angeboten für Psychiatriebetroffene und
    zu b) durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit in Form von Fortbildungen, Fachkongressen, Vorträgen und sonstiger Öffentlichkeitsarbeit zu den Belangen von Psychiatriebetroffenen.

§ 3 Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein begünstigt keine Person durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen.

  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den »Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e. V.« in Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

§ 4 Mitgliedschaft
  1. Dem Verein gehören ordentliche und fördernde Mitglieder an. Jede natürliche oder juristische Person kann ordentliches Mitglied werden, wenn sie in der Regel sechs Monate verbindlich im Verein mitgearbeitet hat, oder förderndes Mitglied, wenn sie die Ziele des Vereins unterstützt.

  2. Die Mitgliedschaft wird auf mündlichen oder schriftlichen Antrag erworben, über den der Vorstand vorläufig entscheidet und den die Mitgliederversammlung bestätigt.

  3. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung.

  4. Die Mitgliedschaft endet,

    1. wenn ein Mitglied seinen Austritt gegenüber einem Vorstandsmitglied erklärt oder

    2. wenn die verbindliche Mitarbeit im Verein oder die Unterstützung der Ziele des Vereins endet. Dann kann der Vorstand vorläufig und die Mitgliederversammlung endgültig ein Mitglied von der Mitgliederliste streichen. Das Mitglied soll vor Beschlussfassung gehört werden.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Eine Geschäftsführung und ein Beirat können berufen werden.

§ 6 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung soll jährlich sowie auf Verlangen a) des Vorstands, b) der Geschäftsführung, c) von mindestens 20% der ordentlichen Mitglieder oder d) von mindestens 20% der pychiatriebetroffenen ordentlichen Mitglieder stattfinden.

  2. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung schriftlich.

  3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Stimmberechtigt sind die erschienenen ordentlichen Mitglieder. Die Mitsprache von Psychiatriebetroffenen wird besonders geschützt. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung gültig, wenn die einfache Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmt; er ist dennoch ungültig, wenn die einfache Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten psychiatriebetroffenen Mitglieder dagegen stimmt. Ungültige Stimmen oder Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

  4. Bei Entscheidungen, die das Arbeitsverhältnis der hauptamtlichen MitarbeiterInnen des Vereins betreffen, sind diese nicht stimmberechtigt.

  5. Die Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins erfordert eine ¾-Mehrheit.

  6. Die Mitgliederversammlung bestimmt eine/n Versammlungsleiter/in, eine/n Protokollführer/in und die Tagesordnung.

  7. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Größe des Vorstands, wählt ihn und gibt ihm Richtlinien zur Vereinsarbeit. Sie kann Beschlüsse des Vorstands aufheben und Vorstandsmitglieder vorzeitig abwählen. Sie nimmt den Tätigkeits- und den Finanzbericht entgegen und entscheidet darüber, ob und inwieweit die Mitglieder des Vorstands entlastet werden. Sie beschließt die Geschäftsordnung des Vereins.

  8. Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen unter Angabe von Ort und Zeit sowie des Abstimmungsergebnisses in einem Protokoll festgehalten und von dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Protokollführer/in unterschrieben werden.

§ 7 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus 3 oder 5 Personen. Er wird für ein Jahr gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich. Hauptamtliche MitarbeiterInnen des Vereins haben kein passives Wahlrecht.

  2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und beschließt mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Schriftliche oder telekommunikative Beschlussfassung ist zulässig. Über Beschlüsse sind Protokolle anzufertigen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

  3. Die Vertretung des Vereins nach außen erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder. Für Geschäfte mit einem Wert von über 5.000,- Euro im Einzelfall und bei langfristigen Verbindlichkeiten sowie zur Einstellung und Entlassung von MitarbeiterInnen des Vereins muss der Vorstand mehrheitlich gemeinsam handeln. Von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist er freigestellt.

  4. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden zur Auflage gemacht werden, kann der Vorstand eigenständig vornehmen. Die Mitglieder sind alsbald darüber zu informieren.

§ 8 Geschäftsführung
  1. Der Vorstand kann eine Geschäftsführung bestellen.

  2. Die Geschäftsführung, bestehend aus einer oder mehrerer Personen, führt die laufenden Geschäfte des Vereins neben dem Vorstand. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der Vorstandsbeschlüsse und für den Geschäftsverkehr mit Dritten.

  3. Ihre Amtszeit endet durch Kündigung des Vorstands.

§ 9 Beirat

Der Vorstand beruft in den Beirat Personen, die durch ihre gesellschaftliche Funktion die Möglichkeit haben, sich für die Belange des Vereins in der Öffentlichkeit einzusetzen. Der Beirat unterstützt den Verein und seine Arbeit durch Anregung und Beratung.

§ 10 Salvatorische Klausel

Diese Satzung bleibt gültig, wenn einzelne Vorschriften der Satzung sich als ungültig erweisen. Die ungültige Vorschrift der Satzung ist alsdann durch die Mitgliederversammlung in rechtswirksamer Form so zu ergänzen bzw. anzuwenden, dass der mit der ungültigen Vorschrift beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei Durchführung der Satzung eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.