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Homepage
des Antipsychiatrieverlags
in: Mitgliederrundbrief des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener
(BRD), 2008, Nr. 2, S. 13 ( PDF); und in: Soziale Psychiatrie (BRD), 32. Jg. (2008),
Nr. 2, S. 21 / PDF)
European
Network of (ex-) Users and Survivors of Psychiatry / Europäisches
Netzwerk von Psychiatriebetroffenen
Trialog und Selbstorganisation
Münchener Thesen und Forderungen für
eine soziale Psychiatrie in Europa
Im Forum "Trialog und Selbstorganisation von
Betroffenen und Angehörigen" der DGSP-Jahrestagung
entwickelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Thesen und Forderungen, die im Anschluss an die
Tagung von den Vorständen der unterzeichneten
Verbände diskutiert und abgestimmt wurden.
1. |
Eine soziale Psychiatrie in Europa wird nur
dann möglich, wenn das Recht von Psychiatriebetroffenen
auf körperliche Unversehrtheit respektiert
wird, die Interessen ihrer Angehörigen
respektiert werden und wenn die Kerngruppen
der im psychiatrischen Kontext Handelnden
Psychiatrie-Erfahrene bzw. -Betroffene,
Angehörige und Professionelle
als gleichberechtigte Partnerinnen und Partner
auf gesetzlicher Grundlage miteinander
verhandeln können.
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2. |
Dieser in Gesetzen, Satzungen und Geschäftsordnungen
verpflichtend festzulegende Trialog trägt
in Einrichtungen und Diensten der Psychiatrie
als Basis sozialpsychiatrischen Qualitätsmanagements
dazu bei, Psychiatrie-Betroffene vor
Zwangsbehandlung zu schützen und die
einseitige Definitionsmacht der psychiatrisch
Tätigen in eine demokratische Handlungskultur
zu überführen, die es allen Beteiligten
ermöglicht, einen Perspektivwechsel vorzunehmen
und einen offenen und gleichberechtigten trialogischen
Diskurs zu führen.
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3. |
Der Trialog der genannten Kerngruppen bezieht
sich im generell anzustrebenden Austausch
mit allen anderen Beteiligten (Multilog)
auf die zukünftige Psychiatrieplanung,
Psychiatriepolitik und strukturelle Weiterentwicklung
der Gemeindepsychiatrie in Europa,
die Beteiligung an Aufsichtsräten
und Geschäftsführungen psychiatrischer
Träger, Einrichtungen und Dienste (mindestens
durch trialogische Beiräte),
die Mitarbeit von Psychiatrie-Erfahrenen
und Angehörigen in psychiatrischen Teams,
die Aus-, Fort- und Weiterbildung psychiatrisch
Tätiger in allen Arbeitsfeldern der Psychiatrie
durch bzw. unter Beteiligung Psychiatrie-Erfahrener
und Angehöriger.
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4. |
Vertreterinnen und Vertreter von unabhängigen
Selbsthilfeorganisationen der Psychiatrie-Erfahrenen
und der Angehörigen sind daher generell,
auf gesetzlicher Grundlage, in allen psychiatriepolitischen
Gremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler
Ebene in allen europäischen Staaten demokratisch
zu beteiligen!
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5. |
Die Verwirklichung einer demokratischen Psychiatrie,
die die Existenz von nichtpsychiatrischen
Hilfen und Wahlmöglichkeiten voraussetzt
und auf dem Trialog fußt, setzt die
angemessene ideelle Unterstützung und
materielle Förderung der unabhängigen
Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener bzw. -Betroffener
und der Selbsthilfe der Angehörigen voraus.
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6. |
Es sollten Beschwerdestellen eingerichtet
werden, die mit der Autorität und den
strukturell abgesicherten Möglichkeiten
ausgestattet sind, Institutionen und Entscheidungsträger
zu beeinflussen und gegebenenfalls zu sanktionieren.
Diese Beschwerdestellen sollten
national, regional und lokal organisiert
sein,
gesetzlich abgesichert und leicht erreichbar
sein,
auf Wunsch die Anonymität wahren,
unabhängig von medizinischen und
psychiatrischen Institutionen arbeiten,
Vertraulichkeit gewährleisten,
bei Bedarf professionellen rechtlichen
Rat einholen können.
Ehrenamtliche Tätigkeiten durch Psychiatrie-Erfahrene
und Angehörige und die bei dieser Tätigkeit
entstehenden Sachkosten werden entsprechend
dem Aufwand entlohnt. Das Geld für diese
Entlohnung stammt anteilig aus einem Budget
aller örtlichen psychiatrischen Einrichtungen
oder aus dem Psychiatriebudget des Bundes,
der Länder und Kommunen der europäischen
Staaten.
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7. |
Die Vorstände des Europäischen
Netzwerkes von Psychiatrie-Betroffenen (ENUSP),
des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch
Kranker (BApK)/Familien-Selbsthilfe Psychiatrie
und der Deutschen Gesellschaft für Soziale
Psychiatrie (DGSP) fordern die psychiatriepolitisch
Verantwortlichen in Europa auf, sich für
folgende grundlegende Bedingungen einer humanen
und sozialen Psychiatrie einzusetzen:
den Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde
und die Respektierung der individuellen
Autonomie Psychiatriebetroffener einschließlich
ihres Rechts auf eigene Entscheidungen
und Unabhängigkeit, wie auch von
der "UN-Konvention der Rechte von
Menschen mit Behinderung" gefordert;
von Sponsoring durch Pharmafirmen unabhängige
Psychiatrie-Betroffene und Angehörige
im Sinne der Recovery-Bewegung
eindeutig als Experten anzuerkennen;
die generelle und aktive Beteiligung
und Einbeziehung der Selbsthilfeorganisationen
der Psychiatrie-Erfahrenen/-Betroffenen
und der Selbsthilfeorganisationen der
Angehörigen in die Psychiatriepolitik
zu fordern;
den Trialog zu verifizieren, in dem sich
Professionelle auch als Person und nicht
nur in ihrer Profi-Rolle einbringen;
Alternativen zur Psychiatrie zu unterstützen
und zu fördern.
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Der Vorstand des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch
Kranker e.V. (BApK) / Familien-Selbsthilfe Psychiatrie
Der Vorstand des Europäischen Netzwerks von Psychiatriebetroffenen
(ENUSP)
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziale
Psychiatrie e.V. (DGSP)
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