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aus: Psychosoziale Umschau, 15. Jg. (2000), Nr. 2, S. 11

Beate Lisofsky

Verbandsvertreter im Bundesgesundheitsministerium

Gespräch bei Bundesministerin Andrea Fischer am 10. Februar 2000

Bereits im Juli 99 hatte der Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker um einen Termin bei der Bundesgesundheitsministerin gebeten, und nun war es endlich soweit: Am 10. Februar fand ein Treffen mit Andrea Fischer im BMG in Bonn statt. Neben dem Angehörigenverband war der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener und der Dachverband eingeladen. Gelegenheit, sich über die Schwerpunkte rot-grüner Psychiatriepolitik aus erster Quelle zu informieren und die Anliegen und Forderungen der Selbsthilfeverbände zu formulieren.

Die Verbandsvertreter, Peter Lehmann für den BPE, Dr. Alfred Speidel für die Angehörigen und Dr. Ingmar Steinhart für den Dachverband, erlebten ein zugewandte und für sozialpsychiatrische Belange und die Interessen von Psychiatrie-Erfahrenen durchaus interessierte Ministerin.

Was steht auf der Agenda der Bundesregierung 25 Jahre nach der Psychiatrieenquete?

Auch heute noch werden sogenannte psychisch kranke Menschen benachteiligt gegenüber somatisch Kranken, so Peter Lehmann in seinen Ausführungen zu Beginn des Gespräches. Er forderte die Beteiligung von Psychiatrie-Erfahrenen in Entscheidungsgremien auf allen Ebenen, auch bei Modellprogrammen der Bundesregierung. Um für Psychiatriebetroffene reelle Wahlmöglichkeiten zu eröffnen, sollten nichtpsychiatrische Alternativen, wie z.B. das Berliner Weglaufhaus, gefördert werden. Er lud Andrea Fischer ein, sich diese Muster-Einrichtung anzuschauen, um gemeinsam Finanzierungswege für nichtpsychiatrische Einrichtungen im psychosozialen Bereich entsprechend dem Beschluss der EU-Gesundheitsministzerkonferenz im November 99 in Brüssel zu suchen.

Dr. Alfred Speidel forderte die bessere Vertretung und Mitsprache der Angehörigen auf Ebene des Bundes in psychiatriepolitischen Gremien, wie sie regional schon vielerorts praktiziert wird und betonte die Rolle der Selbsthilfe der Angehörigen.

Ist eine zweite Psychiatrie-Enquete mit dem Schwerpunkt »Heime« denkbar? 75 Prozent der Ausgaben für Eingliederungshilfe fließen in den Heimbereich, und vor allem in den neuen Bundesländern haben sich überwiegend Großeinrichtungen etabliert, so Dr. Ingmar Steinhart. Er bat die Ministerin, diese von der »Heim-Psychiatrie«-Betrofenen nicht zu vergessen. Der Dachverband möchte hier aktiv werden dieses nach wie vor ungelöste Problem der Stärkung der Nutzerinteressen und weitergehender ambulanter Angebote deutlicher in den Fokus der Erneuerungsbestrebungen stellen. Er betonte die Rolle des ehrenamtlichen Engagements in der Psychiatrie, wie sie von den im Dachverband zusammengeschlossenen Vereinen und Initiativen seit nunmehr über 20 Jahren praktiziert wird und berichtete über die aktuellen Diskussionen auch auf europäischer Ebene zur Förderung des freiwilligen sozialen Engagements.

Dr. Annegret Kriegel aus dem Psychiatrie-Referat des BMG erläuterte, dass die Regierung innovative und nutzerorientierte Projekte unterstützt und fördert, u.a. durch die Finanzierung der gemeinsamen Geschäftsstelle der Verbände in Bonn. Eine Förderung des weiteren organisatorischen und strukturellen Aufbaus des Bundesverbandes der Psychiatrie-Erfahrenen werde zwischenzeitlich geprüft. Für Verbesserungen der gemeindenahen Versorgung seien auch durch die Gesundheitsreform 2000 gesetzliche Grundlagen geschaffen worden. Das betreffe z.B. die Einführung der Soziotherapie und die Möglichkeit der Einrichtung von Institutsambulanzen an psychiatrischen Abteilungen. Über die Notwendigkeit eines Psychiatrie-Beirates auf Bundesebene sei schon seit langem diskutiert worden. Da viele Entscheidungen jedoch in die Kompetenz der Länder fallen, riet sie den Selbsthilfeverbänden, ihre Landesverbände kompetent auszugestalten, um vor Ort politische Entscheidungen im Sinne der psychisch Kranken und ihrer Familien zu beeinflussen.

Auch Ministerin Fischer wies auf die Entscheidungskompetenz der Bundesländer in der Gesundheitspolitik hin. Neue Entwicklungen ließen sich nur durchsetzen, wenn die Länder und Kommunen »mit ins Boot« zu bekommen wären. Die Stärkung der Patientenrechte – sowohl der individuellen wie auch der kollektiven – sei ein Schwerpunkt der Arbeit der nächsten Jahre. Schwierig sei hierbei jedoch schon die Beantwortung der Frage: Wer spricht für die Patienten? Hier könnten die Krankenkassen nicht »der« Anwalt der Patienten sein und neue Formen der Vertretung der Nutzerinteressen und der Beratung müssten gefunden werden.

Frau Fischer vertrat weiterhin die Ansicht, dass die durch das Arzneimittelstrukturgesetz eingeführten Arzneimittelbudgets kein Hinderungsgrund für verantwortliche Verschreibung neuer, teurerer Neuroleptika sein können, wenn diese das wirksamere und verträglichere Medikament seien. Hier Rechtssicherheit zu erreichen, sei auch Anliegen der Angehörigen, so Dr. Speidel, zumal die ambulante Umstellung auf klassische Neuroleptika nach einem Klinikaufenthalt oftmals zu Rückfällen und erneuten Klinikeinweisungen führe. Peter Lehmann warnte vor einer zu positiven Einschätzung der atypischen Neuroleptika, von denen einige wegen schwerwiegender Nebenwirkungen bereits wieder von Markt genommen wären.

Zum Abschluss regte Andrea Fischer an, dieses Jahr – 25 Jahre nach der Psychiatrie-Enquete in Deutschland – zum Anlass zu nehmen, der Psychiatrie mehr Öffentlichkeit zu schaffen und gegen Stigmatisierung und Diskriminierung von psychisch Kranken und ihrer Familien aufzutreten. Hierbei sei auf die Unterstützung ihres Ministeriums zu setzen.