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korrigierte Fassung; original in: Mitgliederrundbrief des
Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener (BRD), 1997, Nr. 2,
S. 10-11
English
translation
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Einnahme psychiatrischer Psychopharmaka: Pro und Contra
Von einer Vertreterin von Psychiatriebetroffenen Südosteuropas
wurde ich vor einem Jahr aufgefordert, eine Stellungnahme zum
Pro und Contra der Einnahme psychiatrischer Psychopharmaka zu
verfassen. Meinen Entwurf stellte ich auf einem Vortrag bei der
dritten Delegiertenkonferenz des European Network of (ex-)Users
and Survivors of Psychiatry (= Europäisches
Netzwerk von Psychiatriebetroffenen) vor, die vom 3. bis 7.
Januar 1997 in Reading bei London stattfand.
Als erstes Ergebnis wurde in Reading beschlossen, den Entwurf
(in englischer Übersetzung) im Rundbrief des Europäischen
Netzwerks zu publizieren mit der Bitte um Kommentare und Verbesserungsvorschläge.
Bei der nächsten Konferenz in zwei Jahren soll dann eine
gemeinsame Stellungnahme verabschiedet werden.
Nach der Diskussion fügte ich den kursiv gesetzten Satz
ein, da moniert wurde, dass die Position der Leute, die Psychopharmaka
einnehmen und derzeit keine Alternative sehen, im ersten Entwurf
nicht ausreichend berücksichtigt war.
BPE-Mitglieder sind hiermit aufgefordert, Kommentare und
Verbesserungsvorschläge entweder dem Vorstand oder (in Englisch)
direkt zu schicken an: European Newsletter Coordinator, Maths
Jesperson, Lila Strandgaten 5, S-25223 Helsingborg, Schweden.
Pro und contra psychiatrische Psychopharmaka
Die Bewertung der Verabreichung bzw. Einnahme psychiatrischer
Psychopharmaka ist ein ausgesprochen kontroverses Thema. Die Einnahme
von Neuroleptika, Antidepressiva, Lithium, Antiepileptika (verabreicht
als Psychopharmaka), Psychostimulantien (zu Dämpfungszwecken
an Kinder verabreicht) und Tranquilizern kann zu Apathie führen
zu emotionaler Panzerung, Depressionen, Suizidalität, paradoxen
Erregungszuständen, Verwirrtheits- und Delirzuständen,
intellektuellen Störungen, Kreativitätseinbuße,
Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, epileptischen
Anfällen, Schwächung des Immunsystems, Hormon- und Sexualstörungen,
Chromosomen- und Schwangerschaftsschäden, Blutbildschäden,
Störungen der Körpertemperaturregulation, Herzstörungen,
Leber- und Nierenschäden, Haut- und Augenschäden, parkinsonoiden
Störungen, Hyperkinesien, Muskelkrämpfen, Bewegungsstereotypen
u.v.m. Andererseits machten viele Betroffene die Erfahrung,
dass sie innerhalb ihrer Lebensverhältnisse derzeit ohne
diese Psychopharmaka nicht zurechtkommen.
An sich ist es Sache jedes einzelnen Menschen, selbst zu entscheiden,
ob sie oder er diese Substanzen einnehmen will, aus welchem Grund
auch immer. Allerdings stehen einer freien Entscheidungsfindung
bzw. einer libertären Grundhaltung folgende Argumente entgegen:
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Die Betroffenen werden in aller Regel nicht über die
tatsächlich vorhandenen, möglichen und nicht auszuschließenden
Risiken aufgeklärt. Sie wissen nicht, dass manche Substanzen
in den einen Ländern vom Markt genommen wurden, in anderen
Ländern jedoch ohne Einschränkung verkauft werden:
z.B. Penfluridol (Handelsnamen: Cyperon, Flupidol, Longoperidol,
Longoran, Micefal, Semap) wegen Krebsverdacht, Remoxiprid
(Handelsname: Roxiam) wegen Blutbildschäden, Triazolam
(Handelsnamen: Apo-Triazo, Dumozolam, Halcion, Novidorm, Novodorm,
Novo-Triolam, Nuctane, Nu-Triazo, Rilamir, Somniton, Songar,
Triasan, Triazoral) wegen Amnesien und Black-out-Handlungen.
-
Beteiligt an Zulassungsverfahren riskanter Substanzen für
den Pharmamarkt sind profitorientierte Firmen, finanziell
von ihnen abhängige oder gesponserte Mediziner sowie
staatliche Gesundheitsbürokratien, die bisher nicht den
Beweis erbrachten, dass im Mittelpunkt ihres Interesses die
Gesundheit von Psychiatriebetroffenen und anderen EmpfängerInnen
geprüfter Substanzen stand. Betroffenen- und Patientenorganisationen
sind bei Entscheidungen über Zulassung oder Verbot von
Psychopharmaka grundsätzlich nicht beteiligt.
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Die Beweislast bei Schmerzensgeld- und Schadenersatzklagen
tragen ausschließlich die Betroffenen. Nicht die
finanziell abgesicherten Herstellerfirmen müssen
nachweisen, dass ein eingetretener Schaden nicht durch ihre
risikobehafteten Substanzen verursacht wurde, sondern die
in der Regel mittellosen Geschädigten müssen
in aufwendigen Verfahren beweisen, dass ein Schaden einzig
und ausschließlich auf das verabreichte Präparat
zurückzuführen ist.
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Sehr häufig erfolgt die Verabreichung psychiatrischer
Psychopharmaka unter Gewaltanwendung. Ein besonderes Verbrechen
stellt die gewaltsame Verabreichung psychiatrischer Psychopharmaka
an Frauen in gebärfähigem Alter dar, ohne auf mögliche
Schwangerschaften Rücksicht zu nehmen.
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Immer mehr wehrlosen alten Menschen werden diese Substanzen
verabreicht, um den Pflegenotstand chemisch zu managen. Immer
mehr Kinder ohne eigene Entscheidungsmöglichkeiten erhalten
psychiatrische Psychopharmaka, um sie chemisch in eine kinderfeindliche
Umwelt einzupassen. Immer mehr Frauen erhalten psychiatrische
Psychopharmaka, um ihre störenden Reaktionen auf patriarchalisch-bevormundende
Lebensverhältnisse chemisch zu neutralisieren. Immer
mehr Menschen, die mit den Gesetzen in Konflikt geraten sind,
erhalten psychiatrische Psychopharmaka, um sie in inhumanen
Gefängnissen ruhigzuhalten oder bei Abschiebungen ihren
Widerstand zu brechen.
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Aufgrund inter- und intraindividueller Wirkungsunterschiede
lässt sich nie mit Sicherheit voraussagen, wie eine bestimmte
Dosis eines Präparats wirken wird. Alle bekannt gewordenen
Schäden bei allen Arten von psychiatrischen Psychopharmaka
traten prinzipiell dosisunabhängig und bereits nach relativ
kurzer Zeit auf, teilweise nach einmaliger Einnahme einer
niedrigen Dosis.
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Immer mehr Menschen erhalten Kombinationen unterschiedlicher,
in ihrer Wirkungsüberlagerung und in ihren Wechselwirkungen
unberechenbarer Psychopharmaka.
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Alle psychiatrischen Psychopharmaka machen abhängig,
wobei die Verordner mit Ausnahme der Tranquilizer die abhängig
machende Wirkung der Substanzen abstreiten und die beim Absetzen
möglichen Entzugserscheinungen, Reboundphänomene,
Supersensibilitätsreaktionen der Rezeptoren sowie mögliche
irreversible Psychopharmakaschäden verschweigen oder
gar zum Symptomwechsel umdefinieren: z.B. chronische Angst
nach längerer Antidepressiva- oder Tranquilizer-Verabreichung,
chronische Hirnschäden nach kombinierter Lithium-Neuroleptika-Verabreichung,
tardive Dyskinesien (Dystonien, Bewegungsstereotypen und Hyperkinesien)
sowie tardiven Psychosen nach Neuroleptikaverabreichung.
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Notwendige stationäre Einrichtungen zur klinischen
Unterstützung bei Absetzproblemen von psychiatrischen
Psychopharmaka gibt es fast gar nicht.
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Derzeit laufen Bestrebungen von Psychiatrieverbänden,
Pharmafirmen und von ihnen ideologisch beeinflussten oder
finanziell ausgehaltenen Angehörigenverbänden, insbesondere
die lebenslängliche Neuroleptikaeinnahme durch gesetzliche
Maßnahmen, Perfektionierung gemeindepsychiatrischer
Überwachungssysteme und neue Verabreichungsformen zu
erzwingen.
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Ein Recht auf psychopharmakafreie Hilfe gibt es ebensowenig
wie nichtpsychiatrische Kriseneinrichtungen oder wie finanziell
ausreichend unterstützte Selbsthilfe- oder nutzerkontrollierte
Einrichtungen.
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Keines der genannten psychiatrischen Psychopharmaka löst
irgendwelche psychischen Probleme sozialer Natur. In aller
Regel erschweren sie die Lösung dieser Probleme
finde deren Bearbeitung statt in individueller Selbsthilfe,
Gruppenarbeit oder bezahlter Psychotherapie. Nach Absetzen
der Substanzen, wenn es überhaupt dazu kommt, sind in
aller Regel die Bedingungen schlechter, um die ursächlichen,
den Einsatz der psychiatrischen Psychopharmaka herbeigeführten
Probleme zu lösen.
Aus all diesen Gründen ist der Einsatz psychiatrischer
Psychopharmaka sehr skeptisch zu beurteilen. Nichtsdestotrotz
sind die Entscheidungen der Betroffenen zur Einnahme von psychiatrischen
Psychopharmaka zu respektieren: insbesondere wenn es ihnen gelingt,
ausweglose und ansonsten die Auslieferung in die gewaltbereite
institutionelle Psychiatrie nach sich ziehende Konfliktsituationen
mit möglichst kurzfristiger, möglichst niedrigdosierter,
möglichst wenig toxischer und demzufolge möglichst geringer
Risikobelastung durch reflektierte und selbstbestimmte Psychopharmaka-Einnahme
zu überstehen. Zu respektieren ist auch die Entscheidung
von Betroffenen, egal aus welchen Gründen, in welcher Dosis,
in welchem Zeitraum und mit welchem Zufriedenheitsgrad über
die Aufklärung oder Nichtaufklärung psychiatrische Psychopharmaka
einzunehmen. Besonderes Mitgefühl steht denjenigen Psychiatriebetroffenen
zu, die durch psychiatrogene Nervenschädigungen gezwungen
sind, dauerhaft psychiatrische Psychopharmaka einzunehmen, um
in irgendwelcher Weise überlebensfähig zu sein. Gerade
diese Betroffenengruppe macht deutlich, dass die Ersteinnahme
psychiatrischer Psychopharmaka nach Möglichkeit zu vermeiden
ist.
Zu reflektieren ist das Spannungsverhältnis zwischen den individuellen
Bedürfnissen der einzelnen Betroffenen, denen die Definition
ihrer Konflikte, Bedürfnisse und Risikobereitschaft zusteht,
und der einzudämmenden Gefahr, die von dem Machtanspruch der
biologischen Psychiatrie, verantwortungsloser Politiker, in innerfamiliäre
Streitigkeiten verwickelte Angehörigenorganisationen und profitorientierter
Pharmafirmen ausgeht. Es kann langfristig nur gemildert werden,
wenn den Konsumentinnen und Konsumenten psychiatrischer Psychopharmaka
sowie denjenigen Menschen, denen diese Substanzen gewaltsam verabreicht
werden, diagnoseunabhängige Menschenrechte, ein einfacher Zugang
zu finanzieller Entschädigung im Bedarfsfall, ein Recht auf
psychopharmakafreie Hilfe und ein alternatives Angebot angemessener
nichtpsychiatrischer Hilfe gewährt wird.
Copyright by Peter Lehmann 1997
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